Otto Mayer

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Prof. Dr. jur. Eduard Heinrich Otto Mayer (geb. 29. März 1846 in Fürth[1]; gest. 8. August 1924 in Hilpertsau) war ein promovierter Jurist, Staats- und Kirchenrechtler sowie als Verwaltungsrechtswissenschaftler Begründer der deutschen Verwaltungsrechtslehre.

Leben[Bearbeiten]

Otto Mayer kam als erstes Kind des Apothekers Eduard Mayer und seiner Ehefrau Eva Emma, geborene Gemeiner im Elternhaus "Königsstraße" Hs.-Nr. 378.I (heute Nachfolgebau Königstraße 82) zur Welt. Die Paten waren der Großvater, der Hammerwerksbesitzer Heinrich Friedrich Gemeiner in Laufach, und der Kölner Advokat Eduard Mayer sowie als Stellvertreter der Nürnberger Kaufmann Heinrich Friedrich Gemeiner.[1]

Akademische Laufbahn[Bearbeiten]

Veröffentlichungen[Bearbeiten]

  • 1886: Theorie des französischen Verwaltungsrechts
  • 1895: Deutsches Verwaltungsrecht, Band 1
  • 1896: Deutsches Verwaltungsrecht, Band 2
  • 1909: Das Staatsrecht des Königreichs Sachsen

Zitate[Bearbeiten]

"Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht."[2]

Ehrungen[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1845–1850, S. 63
  2. Wikiquote: Otto Mayer, abgerufen am 6. Juli 2022

Bilder[Bearbeiten]