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'''Ehrenbürger''' sind natürliche Personen welche von der Stadt Fürth mit dem [[Ehrenbürgerrecht]] ausgezeichnet worden sind.
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'''Ehrenbürger''' sind natürliche Personen, welche von der Stadt Fürth mit dem [[Ehrenbürgerrecht]] ausgezeichnet worden sind.
 
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Regierungsrat Bezold nahm die Girandolen nur unter Vorbehalt an, denn schließlich hatte er nach eigenem Bekunden nichts anderes getan als seine dienstlichen Pflichten. In der Folge genehmigte die Regierung die Annahme des Präsents nicht durch [[Daniel August Bezold|Bezold]]. Das silberne Geschenk wurde stattdessen wieder mit genommen, nicht ohne nochmals "ausdrücklich die Liebe und Verehrung der Fürther Bevölkerung zu versichern". Nun kam man in Fürth auf die Idee, statt der Leuchter das Ehrenbürgerrecht zu verleihen, zumal man kurz vorher - am [[17. November]] [[1818]] gemäß der bayerischen Verfassung - zur Stadt I. Klasse ernannt wurde. Als Stadt Fürth stand man nun jedoch vor dem Dilemma, dass man nicht den Regierungsrat Bezold mit der Ehrenbürgerwürde versehen kann, dessen Vorgesetzter Graf von Drechsel aber leer ausging. Demzufolge sollte erst dem Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel]] die Ehrenbürgerwürde verleihen werden, "für die Beförderung geistiger Ausbildung, für die Bildung des Kunstfleißes, des Handels und der Gewerbe und für die Gründung nützlicher Institute"<ref>Dr. Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: [[Fürther Heimatblätter]] 1959, Nr. 7, S. 124</ref>, so im Sitzungsbeschluss vom [[23. August]] [[1820]], der gemeinsam von [[Magistrat]] und Gemeinde-Bevollmächtigten einmütig gefasst wurde. Erst nach der Anerkennung des Regierungspräsidenten Graf von Drechsel war der "Weg frei" für den eigentlich Ehrenbürger: Regierungsrat Bezold. Am [[11. September]] [[1820]], also knapp drei Wochen später als Regierungspräsident Graf von Drechsel, wurde nun Regierungsrat Bezold die gleiche Ehrung zuteil. Um niemanden zu kränken, so vermutet später der Historiker [[Adolf Schwammberger|Dr. Schwammberger]] in einem Artikel der [[Fürther Heimatblätter]] von [[1959]], wurde im gleichen Atemzug auch gleich noch der Vizepräsident der Regierung des Rezatkreises, [[Adam Josef Freiherr von Mulzer|Adam Freiherr von Mulzer]], durch den Magistrat ebenfalls mit der Ehrenbürgerehrung ausgezeichnet.  
 
Regierungsrat Bezold nahm die Girandolen nur unter Vorbehalt an, denn schließlich hatte er nach eigenem Bekunden nichts anderes getan als seine dienstlichen Pflichten. In der Folge genehmigte die Regierung die Annahme des Präsents nicht durch [[Daniel August Bezold|Bezold]]. Das silberne Geschenk wurde stattdessen wieder mit genommen, nicht ohne nochmals "ausdrücklich die Liebe und Verehrung der Fürther Bevölkerung zu versichern". Nun kam man in Fürth auf die Idee, statt der Leuchter das Ehrenbürgerrecht zu verleihen, zumal man kurz vorher - am [[17. November]] [[1818]] gemäß der bayerischen Verfassung - zur Stadt I. Klasse ernannt wurde. Als Stadt Fürth stand man nun jedoch vor dem Dilemma, dass man nicht den Regierungsrat Bezold mit der Ehrenbürgerwürde versehen kann, dessen Vorgesetzter Graf von Drechsel aber leer ausging. Demzufolge sollte erst dem Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel]] die Ehrenbürgerwürde verleihen werden, "für die Beförderung geistiger Ausbildung, für die Bildung des Kunstfleißes, des Handels und der Gewerbe und für die Gründung nützlicher Institute"<ref>Dr. Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: [[Fürther Heimatblätter]] 1959, Nr. 7, S. 124</ref>, so im Sitzungsbeschluss vom [[23. August]] [[1820]], der gemeinsam von [[Magistrat]] und Gemeinde-Bevollmächtigten einmütig gefasst wurde. Erst nach der Anerkennung des Regierungspräsidenten Graf von Drechsel war der "Weg frei" für den eigentlich Ehrenbürger: Regierungsrat Bezold. Am [[11. September]] [[1820]], also knapp drei Wochen später als Regierungspräsident Graf von Drechsel, wurde nun Regierungsrat Bezold die gleiche Ehrung zuteil. Um niemanden zu kränken, so vermutet später der Historiker [[Adolf Schwammberger|Dr. Schwammberger]] in einem Artikel der [[Fürther Heimatblätter]] von [[1959]], wurde im gleichen Atemzug auch gleich noch der Vizepräsident der Regierung des Rezatkreises, [[Adam Josef Freiherr von Mulzer|Adam Freiherr von Mulzer]], durch den Magistrat ebenfalls mit der Ehrenbürgerehrung ausgezeichnet.  
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Die Ehrung Graf von Drechsel sollte ursprünglich während der Fürther Kirchweih überreicht werden, die Gelegenheit bot sich aber erst am 26. November 1820. Am [[30. November]] [[1820]] begab sich die Deputation unter der Leitung von Bürgermeister Schönwald nach Ansbach und überbrachten die Diplome: eines für den Vize Präsidenten [[Adam Josef Freiherr von Mulzer|Freiherr von Mulzer]] und eines für den Regierungsrat [[Daniel August Bezold]]. Die Delegation wurde im Gegenzug von den beiden Regierungsräten zum Mittagessen eingeladen und rühmten im Anschluss die "ausgezeichnete, huldvolle und liebreiche Behandlung", die sie "in jeder Hinsicht hochverehrungswürdigen Staatsbeamten" erfahren hatten. Die Stadt versäumte auch nicht, diese Ehrenbezeugung zu publizieren und zwar im Korrespondent von und für Deutschland, Ausgabe Num. 347 vom [[12. Dezember]] [[1820]]. Damit konnte gleich Stadtmarketing betrieben werden:
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Die Ehrung Graf von Drechsels sollte ursprünglich während der Fürther Kirchweih überreicht werden, die Gelegenheit bot sich aber erst am 26. November 1820. Am [[30. November]] [[1820]] begab sich die Deputation unter der Leitung von Bürgermeister Schönwald nach Ansbach und überbrachten die Diplome: eines für den Vize Präsidenten [[Adam Josef Freiherr von Mulzer|Freiherr von Mulzer]] und eines für den Regierungsrat [[Daniel August Bezold]]. Die Delegation wurde im Gegenzug von den beiden Regierungsräten zum Mittagessen eingeladen und rühmten im Anschluss die "ausgezeichnete, huldvolle und liebreiche Behandlung", die sie "in jeder Hinsicht hochverehrungswürdigen Staatsbeamten" erfahren hatten. Die Stadt versäumte auch nicht, diese Ehrenbezeugung zu publizieren und zwar im Korrespondent von und für Deutschland, Ausgabe Num. 347 vom [[12. Dezember]] [[1820]]. Damit konnte gleich Stadtmarketing betrieben werden:
    
:''Die Stadt Fürth, welche durch ausgebreiteten Großhandel, durch den Kunstfleiß und die Betriebsamkeit ihrer Bewohner, sich den Städten erster Klasse des Königreichs Bayern ehrenvoll anreiht, hat, in hoher Würdigung der Verdienste welche königliche Staatsbeamte sich um den pünktlichen Vollzug der konstitutionellen Anordnungen für das Gemeindewesen erworben haben, und in dankbarster Anerkennung dessen, dem königlich Wirklichen Staatsrat, Generalkommissär und Regierungspräsidenten, Kommandeur des Verdienstordens der bayerischen Krone, Herrn Grafen von Drechsel Exzellenz, dem königlichen Herrn Vizepräsidenten und Ritter des Verdienstordens der bayerischen Krone, Freiherrn von Mulzer, sowie dem königlichen Regierungsrat Bezold, das Ehrenbürgerrecht verliehen, und die Diplome durch feierliche Deputation des Stadtmagistrats und der Gemeindebevollmächtigten überreichen lassen. Die erwähnten höchsten Kreisbeamte haben diese Ehrenbezeugung, vorbehaltlich der allerhöchsten Genehmigung, welche der gute König pflichtliebenden Staatsdienern niemals zu versagen pflegt, mit echter Humanität und Wohlwollen übernommen.''
 
:''Die Stadt Fürth, welche durch ausgebreiteten Großhandel, durch den Kunstfleiß und die Betriebsamkeit ihrer Bewohner, sich den Städten erster Klasse des Königreichs Bayern ehrenvoll anreiht, hat, in hoher Würdigung der Verdienste welche königliche Staatsbeamte sich um den pünktlichen Vollzug der konstitutionellen Anordnungen für das Gemeindewesen erworben haben, und in dankbarster Anerkennung dessen, dem königlich Wirklichen Staatsrat, Generalkommissär und Regierungspräsidenten, Kommandeur des Verdienstordens der bayerischen Krone, Herrn Grafen von Drechsel Exzellenz, dem königlichen Herrn Vizepräsidenten und Ritter des Verdienstordens der bayerischen Krone, Freiherrn von Mulzer, sowie dem königlichen Regierungsrat Bezold, das Ehrenbürgerrecht verliehen, und die Diplome durch feierliche Deputation des Stadtmagistrats und der Gemeindebevollmächtigten überreichen lassen. Die erwähnten höchsten Kreisbeamte haben diese Ehrenbezeugung, vorbehaltlich der allerhöchsten Genehmigung, welche der gute König pflichtliebenden Staatsdienern niemals zu versagen pflegt, mit echter Humanität und Wohlwollen übernommen.''
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