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Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke Austraße und Flößaustraße der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref>
 
Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke Austraße und Flößaustraße der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref>
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Zur Bebauung des Grundstücks hat ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte, stattgefunden. Bedenken über das Ausmaß des geplanten Baueingriffs bestehen aber in weiten Teilen der Öffentlichkeit weiterhin.
    
==Lokalberichterstattung==
 
==Lokalberichterstattung==
22.654

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