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==Geschichtliches==
 
==Geschichtliches==
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1385 wird die Fürberg-Waldung urkundlich zuerts genannt, in einem Urteil des Heinrich Schultheiß und der Schöffender Stadt Nürnbergim Prozeß um den Wald zwischen Fürth und Zirndorf. Viele Prozesse durch Jahrhunderte hindurch schlossen sich an: gegen Zirndorf, Banderbach, Burg- und Unterfarrnbach, Ober- und Unterfürberg, Atzenhof. Man stritt sich ums Holz- und ums Weiderecht.
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Der "Große Prozeß" ging 1716-1776 zwischen Fürth einerseits und der genannten Gegner andrerseits. Er endete mit einem Vergleich. Der Wald stellte für die GemeindeFürth den einzigen gemeindlichen "Betrieb" dar, zusammen mit den Steinbrüchen, die in ihm liegen. 1741 z.B. löste die Gemeinde Fürth 1561 Gulden aus den vom Sturm umgeworfenen Stämmen. Aus den Einnahmen für verkauftes Holz aus der Fürberg bezog die Gemeinde Fürth alles Holz, das sie zur Erstellung und Reparatur von Brücken und Wegen benötigte, das Bauholz für gemeindliche Gebäude und das Brennholz für gemeindliche Zwecke.
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Über den Wald wurde durch einen der Bürgermeister einen eigene "Waldrechnung" geführt. Es gab einen Förster , der dompröbstlicher Untertan und von der Gemeinde angestellt war; er war der wichtigste unmittelbare Aufseher. Später kamen die Walddeputierten als Pfleger des Waldes hinzu. 1746 stellte man noch 3 "Inspectores" auf, von denen jeder wöchentlich 3 mal "in den Gemeindewald fleißig umzuleuchten" hatte. Diese Inspectores wurden von den Bürgermeistern vorgeschlagen und im Amtshaus ins "Handgelöbnis" (eine Art Diensteid) genommen. Außerdem geba es für die Steinbrüche die "Steinrechnung" - die keine große Rolle spielte, da die Steinbrüche nur wenig einbrachten. Die Steinbrüche wurden entweder in eigener Regie betrieben oder verpachtet; zwei Inspectores führten die Aufsicht.
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Die andauernde Ausbeutung des Waldes durch Holzeinschlag und Sandsteinabbau setzten dem Wald erheblich zu.
    
==Stadtförsterei==
 
==Stadtförsterei==
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