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Zusätzlich für Irritation und Verärgerung sorgte eine Aussage des [[CSU]]-Abgeordneten Otto Hünnerkopf aus dem unterfränkischen Wiesentheid und stellv. Vorsitzender des Umweltausschusses, der den "''„Fall Gustavstraße“ als ein lokales Problem darstellte, da die Straße wohl zum „Dauer-Oktoberfest“ geworden sei. Eine Relevanz über die Kleeblattstadt hinaus sehe er nicht''."<ref>Marktspiegel: Fürther Gustavstraße ist kein "Dauer-Oktoberfest", Marktspiegelredaktion 22. Juli 2014 [http://www.marktspiegel.de/fuerth/lokales/fuerther-gustavstrasse-ist-kein-dauer-oktoberfest-d7450.html online abrufbar]</ref><ref>Claudia Ziob: Von wegen "Halligalli": Gustavstraße hat neuen Fan in München. In: [[Fürther Nachrichten]] 17. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/von-wegen-halligalli-gustavstrasse-hat-neuen-fan-in-munchen-1.3769668 online abrufbar]</ref> Nach einer persönlichen Einladung durch die Stadt Fürth und der [[CSU]]-Landtagsabgeordneten [[Petra Guttenberger]] besuchte Hühnerkopf die Gustavstraße im Juli [[2014]]. Im Anschluss seines Besuches nahm Hünnerkopf seine Bemerkung bzgl. des Oktoberfestes zurück.  
 
Zusätzlich für Irritation und Verärgerung sorgte eine Aussage des [[CSU]]-Abgeordneten Otto Hünnerkopf aus dem unterfränkischen Wiesentheid und stellv. Vorsitzender des Umweltausschusses, der den "''„Fall Gustavstraße“ als ein lokales Problem darstellte, da die Straße wohl zum „Dauer-Oktoberfest“ geworden sei. Eine Relevanz über die Kleeblattstadt hinaus sehe er nicht''."<ref>Marktspiegel: Fürther Gustavstraße ist kein "Dauer-Oktoberfest", Marktspiegelredaktion 22. Juli 2014 [http://www.marktspiegel.de/fuerth/lokales/fuerther-gustavstrasse-ist-kein-dauer-oktoberfest-d7450.html online abrufbar]</ref><ref>Claudia Ziob: Von wegen "Halligalli": Gustavstraße hat neuen Fan in München. In: [[Fürther Nachrichten]] 17. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/von-wegen-halligalli-gustavstrasse-hat-neuen-fan-in-munchen-1.3769668 online abrufbar]</ref> Nach einer persönlichen Einladung durch die Stadt Fürth und der [[CSU]]-Landtagsabgeordneten [[Petra Guttenberger]] besuchte Hühnerkopf die Gustavstraße im Juli [[2014]]. Im Anschluss seines Besuches nahm Hünnerkopf seine Bemerkung bzgl. des Oktoberfestes zurück.  
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Im Februar [[2014]] wurde bekannt, dass zwei Anwohner der Gustavstraße aus ihren Häusern ausgezogen sind. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um zwei der Hauptkläger gegen die Stadt in Sachen Lärm und Freischankflächen.<ref>Birgit Heidingsfelder: Fürth: Lärmgeplagte Anwohner verlassen die Gustavstraße. In: [[Fürther Nachrichten]] 8. Februar 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/furth-larmgeplagte-anwohner-verlassen-die-gustavstrasse-1.3441934 online abrufbar]</ref> Sie fühlten sich nach eigenen Angaben von der Stadt vertrieben. Beide bleiben jedoch im Besitz der jeweiligen Immobilie in der Gustavstraße und sind somit weiterhin berechtigt, juristisch gegen die Stadt vorzugehen. Dies bewahrheitete sich bereits kurze Zeit später, als die inzwischen ehem. Anwohner erneut im Februar [[2014]] gegen die Erweiterung des Gastraumes im [[Zum Gelben Löwen|Gelben Löwen]] vorgingen.<ref>Birgit Heidingsfelder: Gustavstraße: Lärmdiskussion erneut vor Gericht. In: [[Fürther Nachrichten]] 10. Februar 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-larmdiskussion-erneut-vor-gericht-1.3444099 - online abrufbar]</ref> Streitpunkt dieser Gerichtsverhandlung war der Umstand, dass der [[Zum Gelben Löwen|Gelbe Löwe]] im 1. Obergeschoss ein Nebenzimmer (Kleeblattstub´n) einrichten wollte, wogegen ein ehem. Anwohner Bedenken vorbrachte. Seiner Meinung nach würde dies zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen, da mehr Gäste durch die Kneipenerweiterung zu erwarten sind. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gab die dritte Kammer am [[18. Februar]] [[2014]] dem Kläger recht, und erklärte die erteilte Baugenehmigung der Stadt Fürth für unzulässig.<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Niederlage für die Stadt Fürth. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 19. Februar 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-niederlage-fur-die-stadt-furth-1.3469928 online abrufbar]</ref> Eine pauschale Änderung des Bebauungsplans 001 im Mai [[2014]], beantragt durch die [[SPD]]-[[Stadtrat]]sfraktion, lässt zwar künftig die Neuansiedlung bzw. Erweiterung der Gastronmie in der Gustavstraße wieder zu, jedoch ersetzt sie nicht das Urteil des Verwaltungsgerichtes, dass der Auffassung ist: Mehr Gastronomieflächen gehen automatisch einher mit mehr Lärm.<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Neuer Anlauf für Fürths "Kleeblattstube". In: [[Fürther Nachrichten]] vom 31. Mai 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-neuer-anlauf-fur-furths-kleeblattstube-1.3676847 online abrufbar]</ref>
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Im Februar [[2014]] wurde bekannt, dass zwei Anwohner der Gustavstraße aus ihren Häusern ausgezogen sind. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um zwei der Hauptkläger gegen die Stadt in Sachen Lärm und Freischankflächen.<ref>Birgit Heidingsfelder: Fürth: Lärmgeplagte Anwohner verlassen die Gustavstraße. In: [[Fürther Nachrichten]] 8. Februar 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/furth-larmgeplagte-anwohner-verlassen-die-gustavstrasse-1.3441934 online abrufbar]</ref> Sie fühlten sich nach eigenen Angaben von der Stadt vertrieben. Beide bleiben jedoch im Besitz der jeweiligen Immobilie in der Gustavstraße und sind somit weiterhin berechtigt, juristisch gegen die Stadt vorzugehen. Dies bewahrheitete sich bereits kurze Zeit später, als die inzwischen ehem. Anwohner erneut im Februar [[2014]] gegen die Erweiterung des Gastraumes im [[Zum Gelben Löwen|Gelben Löwen]] vorgingen.<ref>Birgit Heidingsfelder: Gustavstraße: Lärmdiskussion erneut vor Gericht. In: [[Fürther Nachrichten]] 10. Februar 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-larmdiskussion-erneut-vor-gericht-1.3444099 - online abrufbar]</ref> Streitpunkt dieser Gerichtsverhandlung war der Umstand, dass der [[Zum Gelben Löwen|Gelbe Löwe]] im 1. Obergeschoss ein Nebenzimmer (Kleeblattstub´n) einrichten wollte, wogegen ein ehem. Anwohner Bedenken vorbrachte. Seiner Meinung nach würde dies zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen, da mehr Gäste durch die Kneipenerweiterung zu erwarten sind. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gab die dritte Kammer am [[18. Februar]] [[2014]] dem Kläger recht, und erklärte die erteilte Baugenehmigung der Stadt Fürth für unzulässig.<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Niederlage für die Stadt Fürth. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 19. Februar 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-niederlage-fur-die-stadt-furth-1.3469928 online abrufbar]</ref> Eine pauschale Änderung des Bebauungsplans 001 im Mai [[2014]], beantragt durch die [[SPD]]-[[Stadtrat]]sfraktion, lässt zwar künftig die Neuansiedlung bzw. Erweiterung der Gastronomie in der Gustavstraße wieder zu, jedoch ersetzt sie nicht das Urteil des Verwaltungsgerichtes, dass der Auffassung ist: Mehr Gastronomieflächen gehen automatisch einher mit mehr Lärm.<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Neuer Anlauf für Fürths "Kleeblattstube". In: [[Fürther Nachrichten]] vom 31. Mai 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-neuer-anlauf-fur-furths-kleeblattstube-1.3676847 online abrufbar]</ref>
    
Bereits im Juni [[2014]] wurde von den ehem. Anwohnern gegen das [[Fürth Festival]] und das bevorstehende [[Weinfest]] geklagt. Zuvor wurde ebenfalls bekannt, dass die Kläger ebenfalls gegen den Außenausschank während des [[Grafflmarkt|Grafflmarkts]] klagen. Die Klage scheiterte zwar vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach, jedoch wurden u. a. Auflagen bzgl. der Musik in der Gustavstraße erlassen.<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Anwohner müssen Fürth Festival ertragen. In: [[Fürther Nachrichten]] 24. Juni 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-anwohner-mussen-furth-festival-ertragen-1.3726034 online abrufbar]</ref> Zusätzlich mussten die Gaststätten aus Lärmschutzgründen beim [[Fürth Festival]] am Freitag und Samstag bereits um Mitternacht schließen, was für sehr viel Unmut in der Bevölkerung und bei den betroffenen Wirten sorgte.<ref>Claudia Ziob: Sperrzeit beim Fürth Festival: Um Mitternacht ist Schluss. In: [[Fürther Nachrichten]] 11. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/sperrzeit-beim-furth-festival-um-mitternacht-ist-schluss-1.3759963 online abrufbar]</ref>
 
Bereits im Juni [[2014]] wurde von den ehem. Anwohnern gegen das [[Fürth Festival]] und das bevorstehende [[Weinfest]] geklagt. Zuvor wurde ebenfalls bekannt, dass die Kläger ebenfalls gegen den Außenausschank während des [[Grafflmarkt|Grafflmarkts]] klagen. Die Klage scheiterte zwar vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach, jedoch wurden u. a. Auflagen bzgl. der Musik in der Gustavstraße erlassen.<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Anwohner müssen Fürth Festival ertragen. In: [[Fürther Nachrichten]] 24. Juni 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-anwohner-mussen-furth-festival-ertragen-1.3726034 online abrufbar]</ref> Zusätzlich mussten die Gaststätten aus Lärmschutzgründen beim [[Fürth Festival]] am Freitag und Samstag bereits um Mitternacht schließen, was für sehr viel Unmut in der Bevölkerung und bei den betroffenen Wirten sorgte.<ref>Claudia Ziob: Sperrzeit beim Fürth Festival: Um Mitternacht ist Schluss. In: [[Fürther Nachrichten]] 11. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/sperrzeit-beim-furth-festival-um-mitternacht-ist-schluss-1.3759963 online abrufbar]</ref>
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Der nächste Termin der Mediation fand am [[31. März]] [[2015]] statt.<ref>Presse-Information der Stadt Fürth 79/15 vom 16. März 2015</ref><ref>Claudia Ziob: Streit um die Gustavstraße: Mediation in der großen Runde. In: [[Fürther Nachrichten]] 30. März 2015 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/streit-um-die-gustavstrasse-mediation-in-grosser-runde-1.4288913 online abrufbar]</ref> In der zweiten Runde wurden von allen beteiligten Seiten (Stadt Fürth, Fraktionen [[SPD]] | [[CSU]] | [[Die Grünen|Bündnis 90/Die Grünen]], alle klagenden Anwohner und eine Anzahl von Wirten) die verschiedenen Standpunkte und Sichtweisen dargestellt und erörtert. Von Seiten des Gerichtes wurden die unterschiedlichen Standpunkte festgehalten und dokumentiert. Im Anschluss wurden alle Teilnehmer gebeten, bis zur nächsten Mediationssitzung Anfang Mai [[2015]] eine gemeinsame Postion/Linie festzulegen und dem Gericht darzustellen. Zur dritten Runde innerhalb des Mediationsverfahrens kam es jedoch nicht mehr. Die Stadt Fürth teilte in einer Pressemitteilung am [[13. Mai]] [[2015]] mit, dass ''''der Präsident des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Olgierd Adolph, ... die Kläger übereinstimmend das Gericht gebeten haben, die Verfahren an die zuständige Kammer „zur streitigen Entscheidung“ zu geben. Die Güteverhandlung und damit das Mediationsverfahren beim VG Ansbach sind durch diese Klägerentscheidung beendet."'' Somit werden alle noch laufenden Verfahren vor Gericht entschieden, eine Mediation findet nicht mehr statt.<ref>Stadt Fürth, BmPA 13. Mai 2015, Mediation scheitert. Online abgerufen am 17. Mai 2015 | 23:40 Uhr [http://www.fuerth.de/Home/Gueteverhandlung-scheitert.aspx online abrufbar]</ref>
 
Der nächste Termin der Mediation fand am [[31. März]] [[2015]] statt.<ref>Presse-Information der Stadt Fürth 79/15 vom 16. März 2015</ref><ref>Claudia Ziob: Streit um die Gustavstraße: Mediation in der großen Runde. In: [[Fürther Nachrichten]] 30. März 2015 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/streit-um-die-gustavstrasse-mediation-in-grosser-runde-1.4288913 online abrufbar]</ref> In der zweiten Runde wurden von allen beteiligten Seiten (Stadt Fürth, Fraktionen [[SPD]] | [[CSU]] | [[Die Grünen|Bündnis 90/Die Grünen]], alle klagenden Anwohner und eine Anzahl von Wirten) die verschiedenen Standpunkte und Sichtweisen dargestellt und erörtert. Von Seiten des Gerichtes wurden die unterschiedlichen Standpunkte festgehalten und dokumentiert. Im Anschluss wurden alle Teilnehmer gebeten, bis zur nächsten Mediationssitzung Anfang Mai [[2015]] eine gemeinsame Postion/Linie festzulegen und dem Gericht darzustellen. Zur dritten Runde innerhalb des Mediationsverfahrens kam es jedoch nicht mehr. Die Stadt Fürth teilte in einer Pressemitteilung am [[13. Mai]] [[2015]] mit, dass ''''der Präsident des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Olgierd Adolph, ... die Kläger übereinstimmend das Gericht gebeten haben, die Verfahren an die zuständige Kammer „zur streitigen Entscheidung“ zu geben. Die Güteverhandlung und damit das Mediationsverfahren beim VG Ansbach sind durch diese Klägerentscheidung beendet."'' Somit werden alle noch laufenden Verfahren vor Gericht entschieden, eine Mediation findet nicht mehr statt.<ref>Stadt Fürth, BmPA 13. Mai 2015, Mediation scheitert. Online abgerufen am 17. Mai 2015 | 23:40 Uhr [http://www.fuerth.de/Home/Gueteverhandlung-scheitert.aspx online abrufbar]</ref>
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Am [[29. Juli]] [[2015]] beschloss der [[Stadtrat]] mehrheitlich - bei zwei Gegenstimmen - ein neues Nutzungskonzept für Veranstaltungen in der Altstadt. Das Konzept versucht, der aktuellen Rechtssprechung Rechnung zu tragen bei gleichzeitigem Erhalt der bisherigen Veranstaltungen und stellt nach Angaben der Stadt Fürth einen machbaren und vernünftigen Kompromiss dar.<ref>Claudia Ziob: In Fürth wird künftig leiser gefeiert. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 29. Juli 2015 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/larmstreit-in-furth-wird-kunftig-leiser-gefeiert-1.4553228 online abrufbar]</ref>
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Am [[29. Juli]] [[2015]] beschloss der [[Stadtrat]] mehrheitlich - bei zwei Gegenstimmen - ein neues Nutzungskonzept für Veranstaltungen in der Altstadt. Das Konzept versucht, der aktuellen Rechtssprechung Rechnung zu tragen bei gleichzeitigem Erhalt der bisherigen Veranstaltungen und stellt nach Angaben der Stadt Fürth einen machbaren und vernünftigen Kompromiss dar.<ref>Claudia Ziob: In Fürth wird künftig leiser gefeiert. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 29. Juli 2015 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/larmstreit-in-furth-wird-kunftig-leiser-gefeiert-1.4553228 online abrufbar]</ref>
    
Im Juni [[2016]] wurde zur Änderung des sog. ''Bebauungsplans 001'' formal die notwendige Bürgerbeteiligung durch die Stadt Fürth eingeleitet. Hintergrund der Bürgerbeteiligung war eine Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass der besondere Schutz der Anwohner auf das normale Maß eines Mischgebietes angepasst wird. Hierzu leitete die Stadt Fürth ein beschleunigtes Verfahren ein, dass sie aber im September [[2016]] wieder abbrach.<ref>Claudia Ziob: Fürther Altstadt: Bürgerbeteiligung wird wiederholt. In: Fürther Nachrichten vom 21. September 2016 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/further-altstadt-burgerbeteiligung-wird-wiederholt-1.5499041 online abrufbar]</ref> Der Abbruch erfolgte auf juristischen Rat, da zu befürchten gewesen wäre, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angreifbar geworden wäre. Deshalb soll die Änderung des Bebauungsplanes in einem regulären - nicht beschleunigten - Verfahren durchgeführt werden. Bis zur Änderung des Bebauungsplans muss die Stadt Fürth eine achtstündige Nachtruhe innerhalb der Gustavstraße sicherstellen, so dass u. a. die Gastronomiebetriebe [[Kaffeebohne]], [[Gelber Löwe]], [[Pfeifendurla (Gasthaus)|Pfeifendurla]] und [[Panolio]] unter der Woche die Freischankflächen lediglich bis 22 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr nutzen können. Für alle anderen Gastronomiebetriebe in und um der Gustavstraße gilt diese Regelung nicht. Eine eigens von der Stadt Fürth durchgeführte [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/dokumente/2016/laermmesskampagne_Gustavstrasse_2016.pdf Lärmmessung] vom [[4. Mai]] [[2016]] bis zum [[26. September]] [[2016]] ergab, dass die Lärm-Messergebnisse im Durchschnitt nicht die Grenzwerte überschreiten.<ref>Claudia Ziob: Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut". In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2016 -  [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/stadt-furth-misst-larm-gustavstrasse-ist-nicht-zu-laut-1.5626768 online abrufbar]</ref> Auch ein vom [[SPD]]-Bundestagsabgeordneten [[Carsten Träger]] eingebrachter Vorschlag, das Areal um die Gustavstraße in ein städtebaurechtliches "Urbanes Gebiet" umzuwandeln, wird von Seiten der Stadt abgelehnt.<ref>Claudia Ziob: Stadtspitze bekräftigt: Altstadt wird kein urbanes Gebiet. In: Fürther Nachrichten vom 14. Januar 2017, S. 33</ref> Die neue Gesetzesinitiative basiert auf dem Grundsatz, dass den Kommunen in den Innenstädten mehr Flexibilität verschafft werden soll, in dem u. a. auch von den Regelungen der TA Lärm abgewichen werden darf. Laut Gesetzgeber zeichnen sich "Urbane Gebiete" durch eine Nutzungsmischung aus: Gewerbebetriebe, Wohnungen, aber auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen werden in nächster Nähe gemeinsam existieren, wobei die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört werden soll. Trotzdem sollen die Immissionsrichtwerte tagsüber auf max. 63 Dezibel und nachts auf 48 Dezibel festgesetzt werden, so dass die Vorgaben der TA Lärm um jeweils 5 Dezibel überschritten werden.<ref>Bundesregierung: Neue Spielräume für den Wohnungsbau. Artikel vom 30. November 2016, online abgerufen am 20. Januar 2017 | 8.45 Uhr [https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-30-urbane-gebiete.html online abrufbar]</ref>
 
Im Juni [[2016]] wurde zur Änderung des sog. ''Bebauungsplans 001'' formal die notwendige Bürgerbeteiligung durch die Stadt Fürth eingeleitet. Hintergrund der Bürgerbeteiligung war eine Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass der besondere Schutz der Anwohner auf das normale Maß eines Mischgebietes angepasst wird. Hierzu leitete die Stadt Fürth ein beschleunigtes Verfahren ein, dass sie aber im September [[2016]] wieder abbrach.<ref>Claudia Ziob: Fürther Altstadt: Bürgerbeteiligung wird wiederholt. In: Fürther Nachrichten vom 21. September 2016 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/further-altstadt-burgerbeteiligung-wird-wiederholt-1.5499041 online abrufbar]</ref> Der Abbruch erfolgte auf juristischen Rat, da zu befürchten gewesen wäre, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angreifbar geworden wäre. Deshalb soll die Änderung des Bebauungsplanes in einem regulären - nicht beschleunigten - Verfahren durchgeführt werden. Bis zur Änderung des Bebauungsplans muss die Stadt Fürth eine achtstündige Nachtruhe innerhalb der Gustavstraße sicherstellen, so dass u. a. die Gastronomiebetriebe [[Kaffeebohne]], [[Gelber Löwe]], [[Pfeifendurla (Gasthaus)|Pfeifendurla]] und [[Panolio]] unter der Woche die Freischankflächen lediglich bis 22 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr nutzen können. Für alle anderen Gastronomiebetriebe in und um der Gustavstraße gilt diese Regelung nicht. Eine eigens von der Stadt Fürth durchgeführte [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/dokumente/2016/laermmesskampagne_Gustavstrasse_2016.pdf Lärmmessung] vom [[4. Mai]] [[2016]] bis zum [[26. September]] [[2016]] ergab, dass die Lärm-Messergebnisse im Durchschnitt nicht die Grenzwerte überschreiten.<ref>Claudia Ziob: Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut". In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2016 -  [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/stadt-furth-misst-larm-gustavstrasse-ist-nicht-zu-laut-1.5626768 online abrufbar]</ref> Auch ein vom [[SPD]]-Bundestagsabgeordneten [[Carsten Träger]] eingebrachter Vorschlag, das Areal um die Gustavstraße in ein städtebaurechtliches "Urbanes Gebiet" umzuwandeln, wird von Seiten der Stadt abgelehnt.<ref>Claudia Ziob: Stadtspitze bekräftigt: Altstadt wird kein urbanes Gebiet. In: Fürther Nachrichten vom 14. Januar 2017, S. 33</ref> Die neue Gesetzesinitiative basiert auf dem Grundsatz, dass den Kommunen in den Innenstädten mehr Flexibilität verschafft werden soll, in dem u. a. auch von den Regelungen der TA Lärm abgewichen werden darf. Laut Gesetzgeber zeichnen sich "Urbane Gebiete" durch eine Nutzungsmischung aus: Gewerbebetriebe, Wohnungen, aber auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen werden in nächster Nähe gemeinsam existieren, wobei die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört werden soll. Trotzdem sollen die Immissionsrichtwerte tagsüber auf max. 63 Dezibel und nachts auf 48 Dezibel festgesetzt werden, so dass die Vorgaben der TA Lärm um jeweils 5 Dezibel überschritten werden.<ref>Bundesregierung: Neue Spielräume für den Wohnungsbau. Artikel vom 30. November 2016, online abgerufen am 20. Januar 2017 | 8.45 Uhr [https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-30-urbane-gebiete.html online abrufbar]</ref>
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Im Jahr [[2017]] wurde es um den Streit in der Gustavstraße ruhiger. Hintergrund war, dass beide Vertragsparteien sich bis zu einer Grundsatzentscheidung eines ausstehenden Gerichtsurteils aus Ansbach dazu verständigt haben, keine weiteren Klagen etc. voranzutreiben. Evlt. mag ein Grund für die Anzahl der gesunkenen Anzeigen und Gerichtsanrufe auch die inzwischen durch die Stadt verstärkt vorgenommen Kontrollen und die deutlich reduzierten Veranstaltungen in der Gustavstraße sein. Ebenfalls als Grund für die gesunkenen Anzahl von Gerichtsklagen kann gelten, dass die Gerichte den sog. Streitwert in Sachen Gustavstraße deutlich erhöht haben, so dass eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht für alle Beteiligten deutlich teuerer geworden ist, als noch in den Vorjahren. Trotz der Vereinbarung wurde im Juni [[2018]] kurz vor dem Juni Grafflmarkt erneut eine Klage auf Verkürzung der Sperrzeit vor dem Verwaltungsgericht Ansbach von zwei Anwohner eingefordert. Die Kläger beantragten in einem Eilantrag die Verkürzung der Schankzeiten und ein Ende des Grafflmarktes bereits um 22 Uhr, so dass ein Ende des Streits wieder in Frage gestellt wurde.<ref>Claudia Ziob: Eilantrag: Kläger fordern frühes Grafflmarkt-Ende. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juni 2018 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/eilantrag-klager-fordern-fruhes-grafflmarkt-ende-1.7716815 - online abrufbar]</ref> Das  Gericht entschied aber am 20. Juni 2018 dem Antrag der Kläger nicht statt zu geben, da  ''"zwischenzeitlich zahlreiche Maßnahmen zum Lärmschutz" umgesetzt habe. Das Rathaus habe den Veranstaltungskalender in der Gustavstraße ausgedünnt, Sperrzeiten unter der Woche auf 22 Uhr gelegt und überwache auch "die effektive Einhaltung der Regelungen".''<ref>Johannes Alles, Claudia Ziob: Grafflmarkt: Gericht weist Eilantrag auf frühes Ende ab. In: Fürther Nachrichten vom 20. Juni 2018 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/grafflmarkt-gericht-weist-eilantrag-auf-fruhes-ende-ab-1.7727789 online abrufbar]</ref>
 
Im Jahr [[2017]] wurde es um den Streit in der Gustavstraße ruhiger. Hintergrund war, dass beide Vertragsparteien sich bis zu einer Grundsatzentscheidung eines ausstehenden Gerichtsurteils aus Ansbach dazu verständigt haben, keine weiteren Klagen etc. voranzutreiben. Evlt. mag ein Grund für die Anzahl der gesunkenen Anzeigen und Gerichtsanrufe auch die inzwischen durch die Stadt verstärkt vorgenommen Kontrollen und die deutlich reduzierten Veranstaltungen in der Gustavstraße sein. Ebenfalls als Grund für die gesunkenen Anzahl von Gerichtsklagen kann gelten, dass die Gerichte den sog. Streitwert in Sachen Gustavstraße deutlich erhöht haben, so dass eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht für alle Beteiligten deutlich teuerer geworden ist, als noch in den Vorjahren. Trotz der Vereinbarung wurde im Juni [[2018]] kurz vor dem Juni Grafflmarkt erneut eine Klage auf Verkürzung der Sperrzeit vor dem Verwaltungsgericht Ansbach von zwei Anwohner eingefordert. Die Kläger beantragten in einem Eilantrag die Verkürzung der Schankzeiten und ein Ende des Grafflmarktes bereits um 22 Uhr, so dass ein Ende des Streits wieder in Frage gestellt wurde.<ref>Claudia Ziob: Eilantrag: Kläger fordern frühes Grafflmarkt-Ende. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juni 2018 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/eilantrag-klager-fordern-fruhes-grafflmarkt-ende-1.7716815 - online abrufbar]</ref> Das  Gericht entschied aber am 20. Juni 2018 dem Antrag der Kläger nicht statt zu geben, da  ''"zwischenzeitlich zahlreiche Maßnahmen zum Lärmschutz" umgesetzt habe. Das Rathaus habe den Veranstaltungskalender in der Gustavstraße ausgedünnt, Sperrzeiten unter der Woche auf 22 Uhr gelegt und überwache auch "die effektive Einhaltung der Regelungen".''<ref>Johannes Alles, Claudia Ziob: Grafflmarkt: Gericht weist Eilantrag auf frühes Ende ab. In: Fürther Nachrichten vom 20. Juni 2018 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/grafflmarkt-gericht-weist-eilantrag-auf-fruhes-ende-ab-1.7727789 online abrufbar]</ref>
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Im Bau- und Werkausschusses am [[13. Juni]] [[2018]] wurde, nach entsprechender Anhörung der Bevölkerung und Behörden, der Bebauungsplan 001 mit einer Gegenstimme beschlossen. Aktuell steht noch die Beschließung des Bebauungsplans in einer der kommenden Stadtratssitzungen aus. Nach dieser erneuten Beschlussfassung tritt somit der neue Bebauungsplan in Kraft, der dann "lediglich" den normalen Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Emissionen schützen muss, womit vermutlich eine Grundlage für weitere Gerichtsverhandlungen erschwert werden könnten.
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Im Bau- und Werkausschuss am [[13. Juni]] [[2018]] wurde, nach entsprechender Anhörung der Bevölkerung und Behörden, der Bebauungsplan 001 mit einer Gegenstimme beschlossen. Aktuell steht noch die Beschließung des Bebauungsplans in einer der kommenden Stadtratssitzungen aus. Nach dieser erneuten Beschlussfassung tritt somit der neue Bebauungsplan in Kraft, der dann "lediglich" den normalen Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Emissionen schützen muss, womit vermutlich eine Grundlage für weitere Gerichtsverhandlungen erschwert werden könnten.
    
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
 
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
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