Temporär eingebrachter Privatbesitz (z.B. einzuscannende Dokumente, Fotos etc.) darf im Laden zwischengelagert werden, so lange es die Aufgabe erfordert. Ein entsprechender Eigentumsvermerk ist gut sichtbar anzubringen, um mögliche Mißverständnisse schon im Ansatz zu vermeiden. | Temporär eingebrachter Privatbesitz (z.B. einzuscannende Dokumente, Fotos etc.) darf im Laden zwischengelagert werden, so lange es die Aufgabe erfordert. Ein entsprechender Eigentumsvermerk ist gut sichtbar anzubringen, um mögliche Mißverständnisse schon im Ansatz zu vermeiden. |