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|Baustil=Neurenaissance
 
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|Architekt=Wilhelm Horneber
 
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|Bauherr=Ferdinand Ulmer; Paul Ulmer; Johann Völkert
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|Denkmalstatus besteht=Ja
 
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Zweigeschossiger Sandsteinbau mit Mansardwalmdach, Dachgauben und Zwerchhaus, Freitreppe und Eisenbalkon an der Westseite, [[Neurenaissance]], von [[Wilhelm Horneber]], [[1884]].
 
Zweigeschossiger Sandsteinbau mit Mansardwalmdach, Dachgauben und Zwerchhaus, Freitreppe und Eisenbalkon an der Westseite, [[Neurenaissance]], von [[Wilhelm Horneber]], [[1884]].
 
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Bauherren der Villa waren der Drechslermeister Ferdinand Ulmer und sein Sohn, der Lehrer Paul Ulmer, sowie der Lehrer Johann Volkert.<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 102</ref>
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Im Jahr [[2016]] wollte eine Immobilienfirma etliche Mehrfamilien-Wohnblocks auf dem Grundstück erbauen. Nach Protesten von Natur- und Denkmalschützern und auch von Anwohnern beschloss die Kommune neue Rahmenbedingungen für die örtliche Bebauung. Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke [[Austraße]] und [[Flößaustraße]] der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref><ref>Bebauungsplan Nummer 260 1. Änderung „Austraße” im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2018/Amtsblatt_21_18.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 21 vom 21. November 2018, S. 24, 26]</ref> Zur Bebauung des Grundstücks fand ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte, statt. Der geplante Baueingriff entfiel darauf hin, da sich der damalige Bauträger zurückzog und der neue Eigentümer den Erhalt des Erscheinungsbilds von Villa und Garten zusicherte.
 
Im Jahr [[2016]] wollte eine Immobilienfirma etliche Mehrfamilien-Wohnblocks auf dem Grundstück erbauen. Nach Protesten von Natur- und Denkmalschützern und auch von Anwohnern beschloss die Kommune neue Rahmenbedingungen für die örtliche Bebauung. Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke [[Austraße]] und [[Flößaustraße]] der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref><ref>Bebauungsplan Nummer 260 1. Änderung „Austraße” im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2018/Amtsblatt_21_18.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 21 vom 21. November 2018, S. 24, 26]</ref> Zur Bebauung des Grundstücks fand ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte, statt. Der geplante Baueingriff entfiel darauf hin, da sich der damalige Bauträger zurückzog und der neue Eigentümer den Erhalt des Erscheinungsbilds von Villa und Garten zusicherte.
  
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