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Langhans]] antwortete dem Herrn von Bornstedt am 20. März 1884 auf feinem Briefpapier persönlich und teilte mit, dass der frühere Maurermeister Krieger nunmehr in Nürnberg am Maxtorgraben in sehr dürftigen Verhältnissen lebt und eine wöchentliche Unterstützung aus der Fürther Armenkasse erhält.</ref>  
 
Langhans]] antwortete dem Herrn von Bornstedt am 20. März 1884 auf feinem Briefpapier persönlich und teilte mit, dass der frühere Maurermeister Krieger nunmehr in Nürnberg am Maxtorgraben in sehr dürftigen Verhältnissen lebt und eine wöchentliche Unterstützung aus der Fürther Armenkasse erhält.</ref>  
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Für sein neu erbautes 3-stöckiges Wohnhaus Lerchenstraße 14 (heute Gebhardtstr. 7) „vis a vis des k. Staatsbahnhofs“ stellte er am 3. November 1866 den Antrag auf eine persönliche Konzession für den Betrieb einer Gastwirtschaft sowie einer Fremdenbeherbergung, auch eine Stallung und ein Garten seien im Hofraum vorhanden. Die städtische Besichtigung folgte bereits am nächsten Tag und ergab, dass alle Räumlichkeiten den Anforderungen entsprechen, nur das Stallgebäude für ca. 8 Pferde war noch im Bau begriffen. Dennoch wurde ihm keine Konzession erteilt, dagegen erhielt der Gastwirt Heinrich Hofmann am 22. November 1866 eine solche. Zwei Jahre später unternahm Krieger einen erneuten Versuch und reichte ein schriftliches Gesuch an den Stadtmagistrat vom 29. November 1868 ein, in dem er den Lebensunterhalt seiner Familie nicht mehr als gesichert ansah, weil – wie er schrieb – „das Maurergewerbe völlig verkommen ist“. Hatte er in den Vorjahren den Sommer über 80 bis 90 Gesellen beschäftigen können, so waren es im letzten Jahr nur 12 bis 14, und seit vielen Monaten sei er gänzlich arbeits- und verdienstlos. Daher müsse er seinen Nahrungsstand durch einen anderen Erwerbszweig sichern.
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Für sein neu erbautes 3-stöckiges Wohnhaus Lerchenstraße 14 (heute Gebhardtstr. 7) „vis a vis des k. Staatsbahnhofs“ stellte er am 3. November 1866 den Antrag auf eine persönliche Konzession für den Betrieb einer Gastwirtschaft sowie einer Fremdenbeherbergung, auch eine Stallung und ein Garten seien im Hofraum vorhanden. Die städtische Besichtigung folgte bereits am nächsten Tag und ergab, dass alle Räumlichkeiten den Anforderungen entsprachen, nur das Stallgebäude für ca. 8 Pferde war noch im Bau begriffen. Dennoch wurde ihm keine Konzession erteilt, dagegen erhielt der Gastwirt Heinrich Hofmann am 22. November 1866 eine solche. Zwei Jahre später unternahm Krieger einen erneuten Versuch und reichte ein schriftliches Gesuch an den Stadtmagistrat vom 29. November 1868 ein, in dem er den Lebensunterhalt seiner Familie nicht mehr als gesichert ansah, weil – wie er schrieb – „das Maurergewerbe völlig verkommen ist“. Hatte er in den Vorjahren den Sommer über 80 bis 90 Gesellen beschäftigen können, so waren es im letzten Jahr nur 12 bis 14, und seit vielen Monaten sei er gänzlich arbeits- und verdienstlos. Daher müsse er seinen Nahrungsstand durch einen anderen Erwerbszweig sichern.
 
Obwohl gerade am 4. Januar 1869 dem Spiegelfabrikanten Christoph Engelhardt eine Gastwirtschaftskonzession erteilt wurde, erhielt er schließlich am 2. Februar 1869 auch die nachgesuchte persönliche Konzession zur Führung einer Gastwirtschaft ''„auf dem Hause № 14 der Lerchenstrasse dahier und zwar auf die Dauer des Besitzes dieses Hauses“''. Krieger schlug als Benennung [[Ostendhalle|„Zur Ostendhalle“]] vor, was ihm am 4. März genehmigt wurde.
 
Obwohl gerade am 4. Januar 1869 dem Spiegelfabrikanten Christoph Engelhardt eine Gastwirtschaftskonzession erteilt wurde, erhielt er schließlich am 2. Februar 1869 auch die nachgesuchte persönliche Konzession zur Führung einer Gastwirtschaft ''„auf dem Hause № 14 der Lerchenstrasse dahier und zwar auf die Dauer des Besitzes dieses Hauses“''. Krieger schlug als Benennung [[Ostendhalle|„Zur Ostendhalle“]] vor, was ihm am 4. März genehmigt wurde.
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Es ist anzunehmen, dass er um diese Zeit bereits überschuldet war und in Zahlungsschwierigkeiten steckte. Er selbst beantragte dann ein Konkursverfahren, in dem schließlich das Königl. Bayer. Bezirksgericht den gerichtlichen Zwangsverkauf seines Vermögens am 4. März 1870 öffentlich bekannt gab. Nach dem gerichtlich ermittelten Inventar bestand das Aktivvermögen aus 20.213 f., welches im Wesentlichen aus dem Wohnhaus Lerchenstraße 14 resultierte, die Passiva beliefen sich auf 32.005 f., davon waren 18.572 f. Hypothekenschulden.  Die Versteigerung des Anwesen führte der kgl. Notar Dr. [[Ignaz Ortenau|Ortenau]] durch. Nachdem der Versteigerungstermin vom 30. August 1870<ref>Bekanntmachung von Notar Dr. Ortenau vom 29. Juli 1870 im Fürther Tagblatt vom 2. August 1870</ref> kein Ergebnis zeitigte, setzte Dr. Ortenau einen neuen Termin für den 14. April 1871 an, bei dem der Schätzwert unberücksichtigt blieb. Als neuen Eigentümer des Anwesens weist das Adressbuch von 1872 den Wirt Johann Kalb aus.
    
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