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Weitere Klärungen betrafen „Vorenthaltung des Lohnes“ und „Störung des Hausfriedens“ unter Eheleuten (Dez. 1863). Auch „Injurien“ mussten wieder geschlichtet bzw. eine Versöhnung zwischen den Streithähnen vereinbart werden.
 
Weitere Klärungen betrafen „Vorenthaltung des Lohnes“ und „Störung des Hausfriedens“ unter Eheleuten (Dez. 1863). Auch „Injurien“ mussten wieder geschlichtet bzw. eine Versöhnung zwischen den Streithähnen vereinbart werden.
 
1864 ging es weiter mit Fällen von unbeglichenen Forderungen, Misshandlungen; Dienstknechte verweigerten den Dienst und gingen. Schließlich kamen im Juni noch eine Ehescheidungs-Sache und wieder „Injurien“, also Beleidigungen durch Worte oder Schläge.
 
1864 ging es weiter mit Fällen von unbeglichenen Forderungen, Misshandlungen; Dienstknechte verweigerten den Dienst und gingen. Schließlich kamen im Juni noch eine Ehescheidungs-Sache und wieder „Injurien“, also Beleidigungen durch Worte oder Schläge.
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1870 wurden die Eintragungen fortgesetzt:
 
1870 wurden die Eintragungen fortgesetzt:
 
Bei einer Familie Muggenhöfer musste wegen Wegnahme einer Halm-Bank geschlichtet werden.
 
Bei einer Familie Muggenhöfer musste wegen Wegnahme einer Halm-Bank geschlichtet werden.
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