Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] zwischenzeitlich die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref> Im Jahr 2018 erschien die Abhandlung des Fürther Stadtarchivars, Dr. Martin Schramm, zum Thema Eduard oder Friedrich Bürklein.<ref>Martin Schramm: Zum Erbauer des Fürther Rathaus - Eduard oder Friedrich Bürklein? In: Fürther Geschichtsblätter, 3/2018, S. 97 - 108</ref> In Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Bayerischen Architektenkammer werde hierin eindeutig festgestellt, dass beide Architekten als Urheber des Fürther Rathauses zu gelten haben. Die Landesamt für Denkmalpflege änderte daraufhin wieder den Eintrag auf der Homepage. | Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] zwischenzeitlich die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref> Im Jahr 2018 erschien die Abhandlung des Fürther Stadtarchivars, Dr. Martin Schramm, zum Thema Eduard oder Friedrich Bürklein.<ref>Martin Schramm: Zum Erbauer des Fürther Rathaus - Eduard oder Friedrich Bürklein? In: Fürther Geschichtsblätter, 3/2018, S. 97 - 108</ref> In Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Bayerischen Architektenkammer werde hierin eindeutig festgestellt, dass beide Architekten als Urheber des Fürther Rathauses zu gelten haben. Die Landesamt für Denkmalpflege änderte daraufhin wieder den Eintrag auf der Homepage. |