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* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen.
 
* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen.
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== Einträge ab 1909 ==
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== Einträge 1909 - 1913 ==
1909: Am 7.1. soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21.1. zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse.
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* Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse.
Am 8.8.1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
Die für den 23.6.1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen.
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Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen.
Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen.
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* Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen.
Am 28.7.1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen.
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* Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen.
Am 11.10.1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen.
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* Am 28. November 1911 trafen sich Jean Schiefer und Auguste Mentz vor Bgm. Ulrich wegen Beleidigung. Eine Einigung kam nicht zustande.
Am 28.11.1911 trafen sich Jean Schiefer und Auguste Mentz vor Bgm. Ulrich wegen Beleidigung. Eine Einigung kam nicht zustande.
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* Am 9. Februar 1912 kamen zusammen: der Spiegelfabrikant Adam Kugler (als Kläger) und Johann Schacher sowie Andreas Müller als Vertreter ihrer Töchter Magdalena Schacher und Babette Müller wegen „Unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Es ging um „unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. „Kugler gibt die Arbeitsbücher der beiden Mädchen heraus und verzichtet auf sein Kündigungsrecht“.
1912: Am 9.2. kamen zusammen: der Spiegelfabrikant Adam Kugler (als Kläger) und Johann Schacher sowie Andreas Müller als Vertreter ihrer Töchter Magdalena Schacher und Babette Müller wegen „Unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Es ging um „unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. „Kugler gibt die Arbeitsbücher der beiden Mädchen heraus und verzichtet auf sein Kündigungsrecht“.
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* Am 26. Februar 1912 sollte verhandelt werden zwischen der Bahnarbeiters-Ehefrau Kunigunde Berthold als Klägerin und dem Ökonomen Andreas Keßler wegen Beleidigung. Weil der Beklagte nicht erschien wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen.
Am 26.2.1912 sollte verhandelt werden zwischen der Bahnarbeiters-Ehefrau Kunigunde Berthold als Klägerin und dem Ökonomen Andreas Keßler wegen Beleidigung. Weil der Beklagte nicht erschien wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 30.März 1912 sollte zwischen der Hausknechts-Ehefrau Anna Spanl und dem Ehepaar Konrad und Maria Müller wegen Beleidigung durch üble Nachreden und Drohung vermittelt werden. Da das beklagte Ehepaar nicht erschien, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen.
Am 30.3. sollte zwischen der Hausknechts-Ehefrau Anna Spanl und dem Ehepaar Konrad und Maria Müller wegen Beleidigung durch üble Nachreden und Drohung vermittelt werden. Da das beklagte Ehepaar nicht erschien, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 16. Juli 1912 ging es um Lohnforderung und „Ausstellung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis“. Es klagte der Maschinist Gabriel Dietrich gegen den Fabrikbesitzer Jean Beißbarth. Sie konnten sich aber nicht einigen, weshalb sie auf den Rechtsweg verwiesen wurden.
Am 16.7. ging es um Lohnforderung und „Ausstellung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis“. Es klagte der Maschinist Gabriel Dietrich gegen den Fabrikbesitzer Jean Beißbarth. Sie konnten sich aber nicht einigen, weshalb sie auf den Rechtsweg verwiesen wurden.
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* Am 5. Oktober 1912 kam Karl Rohmann wegen „Forderung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis, welches ihn in Stellung suchend nicht hindert“. Das solle ihm der Fabrikbesitzer Jean Beißbarth geben. Da dieser aber nicht erschienen ist, wird Rohmann auf den Rechtsweg verwiesen.
Am 5.10.1912 kam Karl Rohmann wegen „Forderung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis, welches ihn in Stellung suchend nicht hindert“. Das solle ihm der Fabrikbesitzer Jean Beißbarth geben. Da dieser aber nicht erschienen ist, wird Rohmann auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 14. November 1912 wollte Josepha Gulden, Arbeiterin, wegen „unwahrer Nachreden“ der Anna Margareta Barbara Hartmann von Mannhof vorsprechen. Die Beklagte erschien aber nicht.
Am 14.11.1912 wollte Josepha Gulden, Arbeiterin, wegen „unwahrer Nachreden“ der Anna Margareta Barbara Hartmann von Mannhof vorsprechen. Die Beklagte erschien aber nicht.
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* Am 19. August 1913 trafen sich Michael Frosch, Fabrikarbeiter von Mannhof, und August Hartmann, ebenfalls Fabrikarbeiter von Mannhof, wegen „unwahrer und übler Nachrede“. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten wurde der Kläger Frosch auf den Rechtsweg verwiesen.
Am 19.8.1913 trafen sich Michael Frosch, Fabrikarbeiter von Mannhof, und August Hartmann, ebenfalls Fabrikarbeiter von Mannhof, wegen „unwahrer und übler Nachrede“. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten wurde der Kläger Frosch auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Um Beleidigung ging es auch am 4. September 1913, als sich Georg Müller, Maurermeister, und Amalie Kugler, Spiegelfabrikbesitzerstochter, treffen sollten. Da aber die Beklagte Kugler nicht erschien, wurde Müller auf den Rechtsweg verwiesen.
Um Beleidigung ging es auch am 4.9.1913, als sich Georg Müller, Maurermeister, und Amalie Kugler, Spiegelfabrikbesitzerstochter, treffen sollten. Da aber die Beklagte Kugler nicht erschien, wurde Müller auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Ebenfalls Beleidigung durch üble Nachrede war der Grund beim Termin am 14. September 1913. Da die beklagten Taglöhners-Eheleute Peter und Maria Beck aber nicht erschienen, wurde die Klägerin Maria Bär, Bauhilfsarbeiters-Ehefrau, auf den Rechtsweg verwiesen.
Ebenfalls Beleidigung durch üble Nachrede war der Grund beim Termin am 14.9.1913. Da die beklagten Taglöhners-Eheleute Peter und Maria Beck aber nicht erschienen, wurde die Klägerin Maria Bär, Bauhilfsarbeiters-Ehefrau, auf den Rechtsweg verwiesen.
      
== Einträge ab 1914 ==
 
== Einträge ab 1914 ==
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