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:Diese Satzung tritt am auf die Bekanntmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Zugelich tritt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt vom 13. November 1985 (Amtsblatt Nr. 45 vom 13.11.1985) außer Kraft. Vorstehende Satzung wurde am 28. November 2012 vom Stadtrat beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Fürth, 05. Dezember 2012, Dr. Thomas Jung, Oberbürgermgeister.
 
:Diese Satzung tritt am auf die Bekanntmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Zugelich tritt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt vom 13. November 1985 (Amtsblatt Nr. 45 vom 13.11.1985) außer Kraft. Vorstehende Satzung wurde am 28. November 2012 vom Stadtrat beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Fürth, 05. Dezember 2012, Dr. Thomas Jung, Oberbürgermgeister.
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Die Schlussbestimung (§ 5) ist nicht ganz richtig, da erstens die Satzung in der Stadtratssitzung vom 21. November 2012 beschlossen wurde (nicht am 28.) und zweitens die Satzung schon 2003/2004 geändert worden war.
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Die Schlussbestimung (§ 4) ist nicht ganz richtig, da erstens die Satzung in der Stadtratssitzung vom 21. November 2012 beschlossen wurde (nicht am 28.) und zweitens die Satzung schon 2003/2004 geändert worden war.
      
=== Dienstanweisung für die Heimatpfleger der Stadt Fürth ===
 
=== Dienstanweisung für die Heimatpfleger der Stadt Fürth ===
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