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Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth im Dezember 2012 eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref> Eine Wiederbestellung des Amtsinhabers ist jedoch möglich.
    
Entsprechend der Änderung der "Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth" am 5. Dezember 2012 (siehe [[#Satzung der Stadt Fürth|unten]]) wurde die Stelle des Heimatpflegers in der Stadtzeitung vom 9. April 2014 neu ausgeschrieben.<ref>Stadtzeitung Nr. 7 vom 9. April 2014, S. 2 [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2014/SZ_07_14.pdf PDF]; Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr 83,  S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref>
 
Entsprechend der Änderung der "Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth" am 5. Dezember 2012 (siehe [[#Satzung der Stadt Fürth|unten]]) wurde die Stelle des Heimatpflegers in der Stadtzeitung vom 9. April 2014 neu ausgeschrieben.<ref>Stadtzeitung Nr. 7 vom 9. April 2014, S. 2 [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2014/SZ_07_14.pdf PDF]; Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr 83,  S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref>
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Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>
 
Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>
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Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth im Dezember 2012 eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref> Eine Wiederbestellung des Amtsinhabers ist jedoch möglich.
      
=== Satzung der Stadt Fürth ===
 
=== Satzung der Stadt Fürth ===
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