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==Ehrenbürgerverleihung während der NS-Zeit==
 
==Ehrenbürgerverleihung während der NS-Zeit==
[[Datei:A3446 NS Ehrenbürger.jpg|thumb|right|Ehrenbürgerbrief während der NS-Zeit]]Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler. In Fürth wurde folgenden Personen die Ehrenbürgerschaft nach dem Krieg wieder entzogen:
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[[Datei:A3446 NS Ehrenbürger.jpg|thumb|right|Ehrenbürgerbriefe während der NS-Zeit für Franz von Epp und Albert Forster]]
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[[Datei:NS Ehrenbürger II.jpg|thumb|right|Ehrenplakette für Julius Streicher]]
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Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler. In Fürth wurde folgenden Personen die Ehrenbürgerschaft nach dem Krieg wieder entzogen:
    
*Franz von Epp<ref>{{BuchQuelle|Fürth 1933 - 1945 (Buch)|Thema=Ehrenbürgerrecht|Seite=23}}</ref>
 
*Franz von Epp<ref>{{BuchQuelle|Fürth 1933 - 1945 (Buch)|Thema=Ehrenbürgerrecht|Seite=23}}</ref>
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