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: Verleihung [[13. September]] [[1941]]  
 
: Verleihung [[13. September]] [[1941]]  
: Auch [[Heinrich Hoffmann]] erhielt [[1941]] in einer Kassette den Ehrenbürgerbrief der Stadt Fürth, nicht auf Papier, sondern auf einer vergoldeten Silberplatte in getriebener Schrift. Die Kosten beliefen sich auf 2.250 Reichsmark (~ ca. 8.500 Euro). Nach Fürth kam er persönlich nicht, da sein Verhältnis zur Stadt nicht sonderlich innig war. Hoffmann selbst lebte nur bis zu seinem dritten Lebensjahr in der [[Nürnberger Straße 89]]. Auch sein Geburtshaus [[Nürnberger Straße 38]] existierte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. An dieser Stelle steht ein [[1889]] erbautes dreistöckiges Wohnhaus Ecke [[Nürnberger Straße]]/[[Luisenstraße]], in dem sich die ehemalige Luisenapotheke befindet. Die Übergabe der Kassette erfolgte in Berlin, Hoffmann selbst war unabkömmlich als Reichsbildberichterstatter und Leib-Fotograf Adolf Hitlers.  
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: Auch [[Heinrich Hoffmann]] erhielt [[1941]] den Ehrenbürgerbrief der Stadt Fürth, ebenfalls in einer Kassette und auch nicht auf Papier sondern auf einer vergoldeten Silberplatte in getriebener Schrift. Die Kosten beliefen sich auf 2.250 Reichsmark (~ ca. 8.500 Euro). Nach Fürth kam er persönlich nicht, da sein Verhältnis zur Stadt nicht sonderlich innig war. Hoffmann selbst lebte nur bis zu seinem dritten Lebensjahr in der [[Nürnberger Straße 89]]. Auch sein Geburtshaus [[Nürnberger Straße 38]] existierte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. An dieser Stelle steht ein [[1889]] erbautes dreistöckiges Wohnhaus Ecke [[Nürnberger Straße]]/[[Luisenstraße]], in dem sich die ehemalige Luisenapotheke befindet. Die Übergabe der Kassette erfolgte in Berlin, Hoffmann selbst war unabkömmlich als Reichsbildberichterstatter und Leib-Fotograf Adolf Hitlers.  
    
Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler oder Joseph Goebbels.  
 
Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler oder Joseph Goebbels.  
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