Flurdenkmale

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Sühnekreuz am Kieselbühl
Abgegangenes Flurdenkmal (Martersäule) an der heutigen Königstraße im Jahre 1704 (etwas rechts von der Bildmitte)

Flurdenkmale sind Denkmäler, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden (auf der Flur). Unter Flur versteht man in der Regel offenes Kulturland (im engeren, hier nicht anzuwendenden Sinne: unbewaldet). In Fürth finden oder fanden sich in erster Linie Martern, Steinkreuze (Sühnekreuze), Grenzsteine und Kreuzsteine, also steinerne Wahrzeichen in Pfeiler-, Säulen- und Kreuzform. Allgemein werden Flurkreuze, Kleinkapellen, Bildstöcke, Grenzsteine oder auch Dolmen oder prähistorische Grab- oder Befestigungsanlagen dazugezählt. Manche Flurdenkmale - sofern nicht beseitigt - sind heute von der Siedlungsentwicklung eingeholt worden und befinden sich so in der geschlossenen Bebauung.

Steinkreuze[Bearbeiten]

(siehe auch Hauptartikel Sühnekreuze)

Martersäulen (Martern)[Bearbeiten]

Martersäulen sind Bildstöcke, die die Vorübergehenden zur Besinnung und zu einem stillen Gebet anhalten. Meist waren sie Stiftungen aus Frömmigkeit, Dankbarkeit oder zur Abbitte. In protestantischen Gebieten wurden nach der Reformation keine mehr aufgestellt, im Gegensatz zu katholischen Regionen.[1]

Grenzsteine[Bearbeiten]

Gedenksteine[Bearbeiten]

Sonstige[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Lokalberichterstattung[Bearbeiten]

  • Beate Dietz: Zeugen zweier Hohenzollernreiche. In: Fürther Nachrichten vom 16. Juli 2020 (Druckausgabe) bzw. Marksteine als Zeugen zweier Hohenzollernreiche. In: nordbayern.de vom 18. Juli 2020 - online

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Barbara Ohm: Durch Fürth geführt, Band 2 - Die Stadt jenseits der Flüsse. VKA Verlag Fürth, 2005, S. 108-109.