Gründlach: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen.
 
Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen.
  
Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da künftig Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen ist vorgesehen, die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Derzeit ist ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet worden.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29 - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_01_17.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref>
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Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen war die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Dazu wurde im Januar 2017 ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29 - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_01_17.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> Die GründlachÜV vom 14. Juni 2017 ist mit Veröffentlichung im Fürther Amtsblatt in Kraft getreten.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* Gründlach - [https://de.wikipedia.org/wiki/Gründlach Wikipedia]
 
* Gründlach - [https://de.wikipedia.org/wiki/Gründlach Wikipedia]
 
* Bayerisches Landesamt für Umwelt:  [http://www.lfu.bayern.de/gdi/download/karte/Regnitz_GK_WT_100_242_07.pdf Hochwassergefahrenkarte HQ<sub>100</sub> vom September 2010, Blattschnitt 242_07]
 
* Bayerisches Landesamt für Umwelt:  [http://www.lfu.bayern.de/gdi/download/karte/Regnitz_GK_WT_100_242_07.pdf Hochwassergefahrenkarte HQ<sub>100</sub> vom September 2010, Blattschnitt 242_07]
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* Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach im Stadtgebiet Fürth (Überschwemmungsgebietsverordnung Gründlach – GründlachÜV) vom 14. Juni 2017,  [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 29/30]
  
 
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 22. Juni 2017, 21:27 Uhr

Die Gründlach ist ein von Nürnberg kommendes Fließgewässer, das bei Eltersdorf in die Regnitz mündet. Sie durchfließt zwar kein Fürther Gebiet, bildet aber im Norden am Rand der Gemarkung Stadeln auf kurzer Strecke die Stadtgrenze zu Nürnberg und Erlangen.

Verlauf[Bearbeiten]

Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen.

Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen war die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Dazu wurde im Januar 2017 ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet.[1] Die GründlachÜV vom 14. Juni 2017 ist mit Veröffentlichung im Fürther Amtsblatt in Kraft getreten.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29 - siehe Internetportal der Stadt Fürth

Bilder[Bearbeiten]