Johann Löhr

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Johann Löhr (geb. 14. Juni 1803 in Fürth[1], gest. 27. Mai 1845[2][3]) war ein Fürther Maurermeister, der nach heutigen Maßstäben auch als Architekt tätig war.

Leben[Bearbeiten]

Er kam als uneheliches Kind der Glasschleiferstochter Elisabetha Kreller (1780–1845) im Haus Nr. 314 (Bergstraße 2) zur Welt. Bei der Taufe durch Kaplan Ebert bekannte sich als Vater der auch bei der „Königl. Justiz-Commission“ als solcher angezeigte Maurerlehrling Johann Leonhard Löhr (1780–1853), der sich noch beim Maurermeister Eckart in der Lehre befand. Großvater war der Bäckermeister Johann Georg Löhr (auch Loehr, Lehr, Leer geschrieben), Pate der Bäckergehilfe Johann Pflügmann aus Schniegling.[4]

Nach Besuch von 7 Jahren Volksschule in Fürth erlernte auch Johann Löhr den Maurerberuf, er ging von 1817 bis 1820 beim Maurermeister Johann Georg Zink in die Lehre. Als Geselle arbeitete er weiter bei Zink, nur einen Sommer brachte er beim Maurermeister Biller zu; auf Wanderschaft begab er sich nicht.

Am 27. Juni 1828 ging er zusammen mit seiner Braut Margaretha Barbara Hofmann (geb. 16. März 1802 in Fürth)[5] zum Amt und stellte ein Gesuch um Aufnahme als Schutzbürger und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Das Paar hatte bereits zwei Kinder im Alter 2 Jahren bzw. einem Vierteljahr. Zum Vermögen gab Löhr an, dass er 60 f. (Gulden) Ersparnis habe. Seine Braut teilte mit, dass sie geneigt sei, ihn zu ehelichen. Barvermögen besitze sie nicht, ihr „… Vermögen besteht in einem Bette, einige Geräthschaften u. Kleider, welche auf 75. f. geschäzt werden können.“

Am folgenden Tag wurde der Vater, Maurergeselle Johann Leonhard Löhr, zum Amt vorgerufen und dazu befragt. Dieser erklärte, er habe nichts gegen die Schutzaufnahme seines Sohnes, aber seine Einwilligung zur Verehelichung mit der Hofmann erteile er nicht. Schon seit 9 Jahren würde der Sohn ihm gegenüber keine Achtung beweisen, sich ganz lieblos betragen und das ganze Jahr über kein Wort mit ihm sprechen. Zudem will er eine Person heiraten, die gänzlich vermögenslos sei, sodass er fürchte, dass dieses Ehepaar kein gehöriges Auskommen haben werde. Das amtliche Protokoll unterzeichnete Johann Leonhard Löhr mit drei Kreuzen als Handzeichen. Der gleichfalls vorgerufene Maurermeister Zink gab zu Protokoll: „… er ist einer meiner vorzüglichsten u. brauchbarsten Gesellen, … ueber seine Aufführung kann ich ihm das beste Zeugnis geben; sein Verdienst ist wöchentl. 4 f.- u. verdient er sich auch wöchentl. noch mehr, weil er immer nach Feierabend arbeitet.“ Schließlich wurde noch der Distriktvorsteher Johann Konrad Kütt zum Verhalten der ledigen Barbara Hofmann vernommen. Dieser stellte ihr ein positives Zeugnis aus und befürwortete die Verehelichung mit Löhr, da die beiden ohnehin in wilder Ehe miteinander leben.

Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Toussaint) am 14. Juli 1828, dass das Schutzdekret erteilt wird, die Ausfertigung des Kopulationszeugnisses aber unterbleibt, bis die väterliche Einwilligung vorliegt. Dieser Beschluss wurde dem Vater Leonhard Löhr knapp zwei Wochen später im Amt eröffnet, worauf er sich dort korrigierte und seine Einwilligung zur Verehelichung seines Sohnes mit Barbara Hofmann gab. Noch am gleichen Tag, am 27. Juli 1828, unterzeichnete 2. Bürgermeister Schönwald das Schutzdekret und das Verehelichungszeugnis. Bei gleicher Person, hier in dessen Eigenschaft als Oberst und Kommandeur des Kgl. Landwehr-Infanterieregiments, stellte sich der 5 Fuß, 8 Zoll und 9 Faden (1,67 m) große Löhr einen Monat später, am 22. August, in vollständiger Uniform und Waffen zur Musterung vor, bei der er in die 1. Infanterie-Kompanie des II. Bataillons eingereiht wurde.

Als verheirateter Vater von drei Kindern, nunmehr bei der Maurermeisterswitwe Zink in Arbeit, wurde Löhr am 18. Oktober 1830 wieder bei der Stadtverwaltung vorstellig und erklärte seine Absicht, an der technischen Prüfung bei der Ansbacher Kreisbaukommission teilzunehmen, um sich bei einer künftig frei werdenden Maurergewerbskonzession bewerben zu können. Da er die vorschriftsmäßige Wanderschaft nicht absolviert hatte, übergab er ein zwei Tage altes ärztliches Attest von Dr. Solbrig, der bestätigte, dass Löhr wegen einer Zerschmetterung des rechten Schienbeinknochens im Jahr 1822 gehindert war die Wanderschaft zu leisten. Dabei übergab er eine Reihe von Dokumenten und Zeugnissen, u. a. seinen Lehrbrief, ein Zeugnis der Polytechnischen Anstalt Nürnberg vom 2. August 1830 (Unterschrift C. Heideloff) über seinen fünfjährigen Besuch an den Sonntagen sowie ein Zeugnis des Nürnberger Stadtbaurats Johann Christian Wolff über seine im Winter 1829/30 erhaltene Ausbildung im städtischen Bauamt in Bauzeichnen und bautechnischen Wissenschaften. Nach Anhörung des Distriktvorstehers Kütt beschloss der Stadtmagistrat die Dispensation von der vorschriftsmäßigen Wanderschaft und stellte ihm neben einem Leumundszeugnis einen Vorweis für die Reise nach Ansbach aus.

Nachdem Löhr die Prüfung am 2. November 1830 mit der Note gut bestanden hatte, meldete er nach Vorliegen des Zeugnisses, ausgestellt am 25. Januar 1831 von Kreisbaurat Keim, am 6. Februar beim Stadtmagistrat seine Bewerbung um das Meisterrecht an. Da zu dieser Zeit gleich drei Gewerbskonzessionen (Biller, Eckart, Jaeger) in Erledigung gekommen waren, bat er auch wegen mehrerer ihm vorliegender Anträge zur Übernahme von Bauten die Erteilung zu beschleunigen. Ergänzend teilte er mit, dass ihm sein Vater eine Unterstützung von 600 f. versprochen habe, der das am nächsten Tag persönlich vor Amt bestätigte. Der dazu befragte Distriktvorsteher Georg Friedrich Zeiser versicherte dem Magistrat, dass dieser das sehr wohl leisten kann.

Am 5. April bat Johann Löhr den Magistrat um Verfügung auf sein eingebrachtes Gesuch, da die hiesigen Meister, denen seine Etablierungsabsichten bekannt seien, ihm die Arbeit versagten. Daraufhin fasste der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Möller) am 14. April 1831 den Beschluss, dem Bewerber Johann Löhr, der alle Vorbedingungen dafür erfüllt hatte, die seit 1826 erledigte Konzession des Maurermeisters Eckart zu verleihen.

Am nächsten Tag wurde dieser Magistratsbeschluss den Gewerbsvorstehern Zimmermeister Roth und dem Maurermeister Meyer sowie dem Maurergesellen Löhr vorlesend mitgeteilt. Meyer bat um eine Abschrift, um Rekurs dagegen zu ergreifen. Der Grund dafür ist wohl darin zu suchen, dass er seinem Stiefsohn Friedrich Schmidt zu einer Konzession verhelfen wollte. Der Maurergeselle Schmidt legte auch Beschwerde bei der kgl. Regierung des Rezatkreises ein, die diese aber mit Reskript vom 14. Juni 1831 wegen der besseren Befähigung des Löhr abwies. Nun, am 23. Juni 1831, wurde dem bisherigen Schutzverwandten und Maurergesellen Johann Löhr vom Stadtmagistrat das Bürgerdekret ausgestellt und die Personalkonzession als Maurermeister verliehen. Aus diesem Anlass wurde ihm ein Baumpflanzungsbeitrag abverlangt.

Etwa zehn Jahre lang war er als Maurermeister tätig, dann litt er an einer ernsten Geisteskrankheit und war arbeitsunfähig. Schließlich wurde Johann Löhr im Herbst 1844 in die Irrenanstalt nach Schwabach verbracht. Dort verstarb er im Alter von 41 Jahren am 27. Mai 1845 an Nervenlähmung.[3]

Seine Witwe Barbara Löhr führte das Maurergeschäft unter großen Schwierigkeiten weiter, zudem hatte sie sieben Kinder durchzubringen. Die wichtigste Stütze hierbei war ihr ältester Sohn Johann Georg Christoph Loehr, der als Werkführer fungierte. Am Schluss schwer erkrankt, verstarb sie am 4. April 1853 zu Hause im Latteierhof im Alter von 51 Jahren.[6]

Werke[Bearbeiten]

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Nürnberger Straße 4WohnhausJohann LöhrKonrad Strauß1834D-5-63-000-960Klassizismus
Theresienstraße 25Gasthaus „Bellevue“Johann Löhr
Jakob Rietheimer
Georg Christoph Foerster1838D-5-63-000-1386Klassizismus

Familie[Bearbeiten]

Johann Löhr und Barbara Hofmann heirateten mit sog. weltlicher Heiratslizenz am 15. September 1828 in Fürth, im Trauungsregister ist als Trauzeuge der Messner Hieronymus Kütt vermerkt.[7] Das Paar hatte sieben zu Fürth geborene Kinder:

  • Johann Georg Christoph Loehr (geb. 1826)
  • Leonhard Löhr (geb. 24. Februar 1828, gest. 8. Juni 1871), war Maurergeselle, starb ledig an Apoplexie im Hospital
  • Johann Leonhard Löhr (geb. 8. November 1829, gest. 25. Juli 1879), war Maurergeselle, verheiratet mit Johanna Barbara Simon, tödlich verunglückt
  • Elisabetha Löhr (geb. 26. Februar 1831), heiratete 1867 den Zimmergesellen Johann Leonhard Stieg
  • Helena Catharina Löhr (geb. 14. März 1832), heiratete 1863 den Schlosser Otto Sebastian Bockstaller
  • Maria Conradina Löhr (geb. 3. September 1833), heiratete 1856 den Metallschlägergesellen Melchior Friedrich Mauser
  • Margaretha Barbara Löhr (geb. 22. November 1834), heiratete 1864 den Fabrikarbeiter Karl Gottlob Hofmann

Adressen[8][Bearbeiten]

  • 1826: Hs.-Nr. 361 (ab 1890 Bergstraße 25, abgerissen)
  • 1829: Hs.-Nr. 185, I. Bez. (ab 1890 Wasserstraße 16)
  • 1831: Hs.-Nr. 169, I. Bez. (ab 1890 Mohrenstraße 5, abgerissen)
  • 1833: Hs.-Nr. 33, I. Bez. (ab 1890 Königstraße 58 (ehemals) bzw. Latteierhof, abgerissen)

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. „Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Schuzaufnahms-Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Löhr 2) dessen Meisteraufnahms-Gesuch. 1828–31.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/L 82
  2. lt. Angabe seines Sohnes Joh. Gg. Chr. Loehr im Protokoll vom 19. Januar 1853, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132
  3. 3,0 3,1 Grundlistenextrakt vom 29. Mai 1845 der kgl. Irrenhausinspektion, kgl. bayer. Irrenanstalt in Schwabach, Totenregister St. Martin Schwabach 1841–1849
  4. Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1796–1804, S. 623
  5. Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1796–1804, S. 505
  6. Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1850–1856, S. 175
  7. Kirchenbücher St. Martin, Trauungen 1827–1843, S. 73
  8. nach Registereinträgen der Kirchenbücher von St. Michael

Bilder[Bearbeiten]