Der Poppenreuther Vatermord

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Von dem Poppenreuther Pfarrer Karl Heckel ist eine Grabrede aus dem Jahr 1925 erhalten, die er unter das Jesajawort stellte „heute, so ihr seine Stimme höret, verstocket eure Herzen nicht“ und die er mit den Worten begann: „Herr Gott, du hast mich zu deinem Diener und Hirten dieser Gemeinde berufen ... Gericht und Gnade zu predigen. Gib mir deines hl. Geistes Beistand in dieser Stunde, dass ich das rechte Wort finde, die steinernen Herzen zu erschüttern.“ Sodann nahm Heckel die anwesende Gemeinde gehörig in die Mangel. „Was hat euch heute in so großen Scharen herausgeführt an diese Stätte? Ist es Neugier, Schaulust, Sensationsgelüste?

Was war geschehen? Johann Lechner hatte am 7. Juli 1925 bereits gegen 5 Uhr morgens seinen Vater Konrad im Wohnzimmer stranguliert. Als er den Leichnam am Strick über den Hof zum Stall zog, trug der Tote jede Menge Hautabschürfungen davon. So war sein ursprünglicher Plan, einen Selbstmord vorzutäuschen, nicht mehr möglich. Die Magd Rosa Pfeiffer half ihm bei der Beseitigung der Leiche. Allerdings hatten die Nachbarn bei der Erdrosselung noch Schreie des Opfers gehört. Die daraufhin alarmierte Polizei fand bei einer Hausdurchsuchung den Toten. Als die Ehefrau des Getöteten später vom Fürther Markt nach Hause kam, gab sie einem Wachtmeister bei der Vernehmung zu Protokoll: „Ich bin froh, dass er hin ist ... jetzt bin ich erlöst.“ Bei den Recherchen kam außerdem heraus, dass der Ermordete seinen Sohn über Jahre hinweg gedemütigt haben soll.

Der Scharfrichter Johann Reichhart, Mitte, mit seinen beiden Gehilfen vor der Guillotine im Hof des Regensburger Landgerichtsgefängnisses im Jahr 1925.

Bei der nun notwendig gewordenen Beerdigung rang der Poppenreuther Pfarrer selbst nach Fassung „Eine Freveltat ist geschehen, so grausig, wie sie in der langen Geschichte unserer uralten Pfarrei noch niemals vorgekommen ist. Ein Schrecken und ein Entsetzen ist durch die Gemeinde hindurchgegangen ...“ Heckel ermahnte die Anwesenden sich jeglichen Urteils zu enthalten und das Richten nur Gott zu überlassen, um aber gleichzeitig den „gerechten Ausgleich zwischen Schuld und Sühne ... der gottgeordneten Obrigkeit, die Waage und Schwert in ihrer Hand hält“ zu überlassen.

Pfarrer Karl Heckel rief in seiner Ansprache zum Mitleid mit dem Opfer auf und nutzte die Gelegenheit, um die Anwesenden an eine christliche Erziehung ihrer Kinder zu erinnern, bei der „der verkehrte, leichtsinnige und selbstsüchtige Sinn gebrochen“ werde. Die Kinder wiederum ermahnte er, sich ernsthaft um das vierte Gebot zu bemühen. Heckel war sich sicher, die Tat wäre nicht erfolgt, wenn Vater, Mutter und Sohn eins gewesen wären und „nach frommer Väter Sitte erst ihren Morgensegen gebetet hätten.“ Ins Beerdigungsbuch schrieb der Poppenreuther Pfarrer dann recht lapidar: „wurde von seinem entarteten eigenen Sohn ermordet“.

Mit Lackschuhen und Smoking aufs Schafott[Bearbeiten]

Unter der Überschrift "Ein Vatermörder zum Tode verurteilt - Urteil des Schwurgerichts Fürth" berichtete die AZ am Morgen (Allgemeine Zeitung) von dem Schuldspruch [1], der dann zur Vollstreckung des Todesurteils führte.
Fast 40 Jahre später tauchte in einer Ausgabe der Wochenzeitschrift ZEIT von 1964 [2] der Poppenreuther Kriminalfall wieder auf. Der Scharfrichter Johann Reichart erinnerte sich vor allem der Begleitumstände, als er Johann Lechner 1926 mit der Guillotine hinrichtete. Dabei beschrieb er besonders auch die letzte Bitte des Delinquenten, in seinem Smoking mit weiß gestärktem Hemd und in Lackschuhen aufs Schafott gehen zu dürfen.

Der Fall nimmt auch einen Platz in der Dauerausstellung des Kriminalmuseums Fürth ein.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Meldung der Münchner AZ am Morgen vom 13. Februar 1926 Zeitungsmeldung online
  2. "Ich tät´s nie wieder" Die ZEIT online

Siehe auch[Bearbeiten]