Diskussion:Hans Julius Freiherr Ecker von Eckhofen

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Namenshäufigkeit[Bearbeiten]

Julius Ecker von Eckhofen ist am 30.05.1817 als einzige Person in Bayern in die Adelsmatrikel als Freiherr eingetragen worden. Demnach dürfte es zu diesem Zeitpunkt keine weiteren gleichnamigen Personen gegeben haben. Wenn dieser Schluss zutreffend ist, dann ist Julius Ecker von Eckhofen auch Schriftsteller gewesen (siehe "Huldigungen des Ober-Donau-Kreises, bei der Anwesenheit Sr. Majestät des Königs Ludwig dargebracht im August 1829", "Göthen's Todtenfeyer" von 1832 u. a.) und der Prof. für Botanik in Weihenstephan, Oskar Ecker von Eckhofen, müsste sein Sohn sein. Dieser ging später nach St. Gotthard/Steiermark (heute OT von Graz-Andritz), wo weitere Nachkommen lebten (siehe auch Schloss Eckhofen). Ist die genannte Schlussfolgerung richtig?--Aquilex (Diskussion) 19:03, 17. Dez. 2019 (CET)

Der Verwandtschaftssachverhalt wurde anhand des Gothaischen genealogischen Taschenbuchs der freiherrlichen Häuser soweit aufgeklärt. Die heute noch in Österreich lebenden Nachkommen von Hans Julius Frh. E. v. E. heißen aufgrund des Adelsaufhebungsgesetzes mit Familiennamen einfach "Ecker-Eckhofen".--Aquilex (Diskussion) 23:38, 18. Jan. 2020 (CET)