Orden Bayerische Rettungsmedaille

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Bayerische Lebensrettungsmedaille, Vor- und Rückseite und Ordensminiatur

Die Bayerische Rettungsmedaille ist eine Auszeichnung des Freistaates Bayern für die Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr..

Geschichte[Bearbeiten]

Die Medaille wurde am 1. November 1952 vom damaligen Ministerpräsidenten Hans Ehard und dem Bayerischen Landtag gestiftet. Der Freistaat Bayern verleiht heute neben der Bayerischen Rettungsmedaille am Bande auch seit 1. Januar 1984 die Christophorus-Medaille am Bande als öffentliche Belobigung für Rettungstaten ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter.

Verleihungsgründe[Bearbeiten]

Mit der Lebensrettungsmedaille werden Personen ausgezeichnet, die unter Einsatz des eigenen Lebens Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben. Sie kann der gleichen Person wiederholt verliehen werden. Sollte der Lebensretter durch die Maßnahme sein Leben verloren haben, kann sie auch posthum verliehen werden.

Die Christophorus-Medaille wird verliehen, wenn eine Rettungstat unter besonderen schwierigen Umständen aber ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter ausgeführt wurdet. Die Vorschläge, welche zur Verleihung der Rettungsmedaille oder der öffentlichen Belobigung führen, unterbreiten die Regierungsbezirke, in deren Gebiet die Rettungstat stattgefunden hat.

Bayerische Lebensrettungsmedaille[Bearbeiten]

Die Bayerische Rettungsmedaille ist aus Silber und zeigt auf ihrer Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit Umschrift: „FREISTAAT BAYERN“. Die Rückseite der Medaille zeigt mit einem Lorbeerzweig die Worte: „FÜR OPFERBEREITEN EINSATZ DES EIGENEN LEBENS“. Die Rettungsmedaille wird vom Bayerischen Ministerpräsidenten verliehen und an einem weißblauen Band getragen. Neben dem Orden wird auch eine Ordensminiatur für eine einfacherer Trageordnung übergeben.

Christophorus-Medaille[Bearbeiten]

Die silberne Christophorus-Medaille zeigt auf der Vorderseite das Bild des Christophorus und die Umschrift: „ÖFFENTLICHE BELOBIGUNG FÜR RETTUNG AUS LEBENSGEFAHR“ und auf der Rückseite das kleine Staatswappen und die Umschrift: „DER BAYERISCHE MINISTERPRÄSIDENT“. Genau wie die Vergabe der Rettungsmedaille wird die öffentliche Belobigung im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht.

Trage Ordnung[Bearbeiten]

Der Orden kann zu allen feierlichen Anlässen angelegt werden (auch zur Tracht). Der Anlaß sollte der Würde des Ordens entsprechen. Die Ordensminiatur kann zu allen anderen normaleren Gelegenheiten getragen werden, auch zur Alltagskleidung. Beide Orden sind an der linken oberen Brustseite am Revers zu tragen. Bei Frauen eine Handbreit unterhalb der linken Schulter.

Ausgezeichnete Persönlichkeiten (Auszug)[Bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten]

  • Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, Fassung vom 20. Dezember 1983, Artikel 1-13

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]


Bilder[Bearbeiten]