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Dies geschah durch Flur- und Grenzumritte der Geschworenen, der S i e b e n e r, wobei in dieser Bezeichnung auch die magische Zahl Sieben mit hereinspielt, nicht weniger jedoch auch die Sorge, durch diese ungerade Zahl im Zweifelsfall zu eindeutigen Abstimmungsergebnissen zu kommen.

Do die Flur- oder Landesgrenze sich immer zu einer in sich geschlossenen Linie fUgt, zu einem Ring oder Kreis, somit einen umhegten Raum umschließt, der nach uralter Vorstellung in magischer Bindung Abwehr nach außen bietet- Dr. Faust zieht einen Kreis, in den er sich stellt, ehe er die Geister herbeizitiert- empfahl man die Grenze dem Schutz der Gottheiten.

So wird die Grenze, der Zaun, der Hag zum Gegenstand kultische: Handlungen. Die ursprünglich guten Zaungeister des Heidentums, die Hagsizza, die auf dem Zaun Sitzenden, die Tunrite, die Zounreiterin, werden in christlicher Zeit zur bösen Hexe, und dos Konzil von Lestines 743 n.Chr. verbot auf Betreiben des Bonifatius in einer Zusammenstellung heidnhher aberglaubischer Gebröuche ... das Ziehen einer Ringfurche, um das Dorf vor Seuchen und Unholden zu schützen ..., nicht weniger den Zauber, ... der getrieben wird, indem man Bildstatuen um die Felder trögt...

Die Kirche verchristlichte dieses Brauchtum, das sie nicht ausrotten konnte, und so entstanden unter der Mitwirkung der Geistlichen die Flurumritte, z. B. Stephani-, Georgi-, Leonhardi- und Pfingstritte aus dieser Verschmelzung von jährlich notwendiger Grenzkontrolle mit ehemals heidnischer Kulthandlung, und selbst die 1264 eingeführte Fronleichnamsprozession wurde an vielen Orten mehr oder weniger zum kultischen Flurumgang.

Vor allem wurde bei diesen Umritten Wert auf die Beteiligung der männlichen Jugend gelegt, der durch Münzwurf und Haarraufen bei bestimmten Landmarken, aber auch durch Backenstreiche die Fähigkeit gestärkt wurde, sich der Grenzzeichen und des Grenzverlaufes an diesen Stellen ein Lebenlang zu erinnern. Daß daneben auch der kultische Bereich angesprochen ist, geht schon allein daraus hervor, daß Schlagrituale- mit Haselzweigen beim Pfeffern, mit der Hand bei der Firmung, und mit dem Schwert beim Ritterschlag- im religiösen Bereich zu House sind. Mit diesen Handlungen wird die Bedeutung der Grenze fUr eine ackerbauende Bevölkerung hervorgehoben und der Grelzverlauf gleichsam tabuisiert.

Seine Verletzung steht unter Strafe, und dies nicht nur in der heiligen Schrift V.Mose 19/14, sondern auch im mittelalterlichen Recht, das ja auf die germ. Volksrechte zuruckgeht, z.B. im "Sachsenspiegel" mit 30 Schillingen Bußgeld, und in der "Carolina" mit ... peinlicher Leibesstrafe..., d.h. mit Strafen an Leben, Leib, Gliedern und Ehre.