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Grenzsteine
Im Fürther Stadtwald ist eine große Zahl von alten Grenzsteinen erhal-
ten, der ölteste trögt die Jahreszahl 1789. Sie sind erkennbar an den
Buchstaben H ( o f ) H ( a r k ) F ( ü r t h ) und dem darunter einge-
meißelten ehemaligen Fürther Gemeindewappen, drei Kleestengeln, die aus
einem Dreiberg herausvachsen. Die Steine sind numeriert, doch ist die
fortlaufende Zählung z.T. unterbrochen.
Die von dieser Steinsetzung markierte Grenze entspricht in ihrem Ver-
lauf der vom Dreihkönigs-Hegegericht 1777 vorgenommenen Harkierung.Nach
einem von 1716 bis 1776 geführten Prozeß der Gemeinden Burgfarrnbach,
Unterfarrnbach, Oberfürberg, Unterfürberg und Atzenhof gegen die Gemein-
de Fürth wegen der Holz- und Waldrechte mußte nach einem Vergleich eine
Neueinteilung der Nutzungsflöchen vorgenommen werden. Daher auf einigen
dieser Grenzsteine auch die Buchstaben 0 ( b e r )- U ( n t e r )- Farnb
(a c h e r ) G ( e m e i n de ) H ( a 1 d ), sowie Z D ( Zirndorf ), dem
ein Teil im Süden dieses Naldgebietes gehört.
Münchzell
Als den Burggrafen von Nürnberg am 30.4.1415 die Mark Brandenburg sowie
die Kur- und Erzkömmerervürde erblich übertragen worden var, benannten
sie ihre fränkischen Gebiete, die "Burggrafschaft oberhalb und unter-
halb des Gebürgs" in Harkgrafschaft um.
Durch Erbteilung entstanden die Territorien Markgrafschaft Änsbach und
Harkgrafschoft Bayreuth-Kulmbach.
Die im Hold bei Hünchzell noch vorhandenen Grenzsteine kennzeichneten
die Landesgrenze dieser beiden Staaten mit den Inschriften B ( a y -
r e u t h ) und O ( n o l d s b a c h ). Nach dem Tode des ktzten Bay-
reuther Harkgrafen Friedrich Christian (1763 - 68) fiel sein Gebiet auf-
grund eines Erbvertrages on die Ansbacher Linie. Seit dieser Zeit bereits
hatten diese Grenzsteine keine rechtliche Bedeutung mehr.
Der alte Grenzstein im Strengsgark markierte einst die Grenze der Stadt
Fürth gegenüber der Flurgemeinde Dambach vor deren Eingemeindung nach
Fürth am 1.1.1901.
Seite:Flurdenkmale im Landkreis Fürth (Buch).pdf/23
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