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1430

1431

1432 1435

1440 1441

1442

1444

Dritte Periode (1430—1444.)

Eine große Menschenmasse war zusammengeströmt. Beim ersten Gange schon wurde einer der Kämpfer (Hübner) erstochen.") Als das Heer der Hussiten im Jahre 1430 sich Nürnberg bis auf 3 Meilen genähert hatte, soll Fürth, gleich der Umge­ gend, mit Brandschatzung heimgesucht worden sein.") 1431 am 6. August wurde von Friedrich I., Churfürsten von Brandenburg, dem Ort Fürth der erste Schutzbrief ertheilt ; er wird noch im hiesigen Rathhause aufbewahrt. 1432 wurde das kaiserliche Landgericht von hier weg­ verlegt. 1435 wüthete eine pestartige mit Erbrechen verbundene Seuche in Nürnberg und Fürth in dem Grade, daß ein großer Theil der Bevölkerung unterlag?") Markgraf Friedrich von Brandenburg sprach in diesem Jahre die Unterthanen des Amtes Fürth auf die Lebensdauer des Domprobstes Lichtenstein von der burggräflichen Gerichtsbarkeit frei.") 1440 wurde Ritter Wilhelm von Rechberg zum kaiserlichen Advokaten über Fürth ernannt. Die sogenannte Haard war damals noch mit Wald bedeckt. Der Domprobst Martin von Lichtenstein sprach in einem den 14. Juni 1441 an den Rath von Nürnberg gerichteten Schrei­ ben von „seinem Forst, die Hart."'") — In diesem Jahre wurde der Vogt zu Cadolzburg, Albrecht von Egloffstein zu Reicheneck, zum kaiserlichen Advokaten über Fürth ernannt und 1442 Ritter Gerlach von Eberstein. Im gleichen Jahre bestätigte Kaiser Friederich der Dritte die Fürther Privilegien, nämlich die Dona­ tion Kaiser Heinrich's II. und die Urkunde Heinrich IV. über Zurückverlegung des Marktes nach Fürth.") Auch erließ Johann, Markgraf von Brandenburg, ein Ausschreiben, daß er die Unter­ thanen des Hochstifts Bamberg, die er bisher in seinem Schutz gehabt hatte, ledig sprach von allen Abgaben, die ihnen dieser Schutz gekostet hatte.") Adelheid Weisin zu Fürth hatte zu Anfang dieses Jahr­ hunderts alle ihre Güter, im Werthe von 800 Gulden der Kirche zu Fürth in der Art vermacht, daß innerhalb zehn Jahren eine Frühmesse daselbst errichtet werden solle. Im Fall dies nicht zu Stande kommen würde, so sollte die Stiftung der St. Michaelskirche verbleiben. Die Frühmesse wurde nicht begründet und 1444 den 8. October bestätigte das Kaiserliche Landgericht