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Dritte Periode (1500-1515.)

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Straße einen Bauern erschlugen, sich bewaffnet zur Wehre setzten, als man sie verhaften wollte und bei dieser Gelegenheit dem Amtmann Oberndorfer einige Finger abhieben."") Zu Anfang des 16. Jahrhunderts häuften sich Lie Fälle, in welchen einer­ seits der Domprobst, andererseits der Rath von Nürnberg Ein­ griffe wagten in die Kriminaljustiz des Markgrafen, was zu einer Menge von Streitigkeiten und Neckereien zwischen den drei Parteien Veranlassung gab. So sehen wir im Jahre 1501 Hans von Seckendorf Amtmann zu Cadolzburg sich bei dem Rath von Nürnberg beklagen, daß der Leichnam eines in Fürth Ermordeten nach Nürnberg geschafft und dadurch die Fraischrechte des Mark­ grafen verletzt worden sind. Im gleichen Jahre sehen wir den Bischof Veit I. das Begehren an Nürnberg stellen, einen dahin geschafften Leichnam wieder herauszugeben, um seine Rechte zu wahren. Heinrich Stieber, probsteilicher Amtmann in Herzogenaurach, verlangte die Auslieferung eines gewissen Gurt, der eine Mordthat verübt hatte und von den Nürnbergern in die Stadt gebracht worden war, damit die Bamberger Obrigkeit nicht ge­ schmälert werde. Ein Zeugenverhör, welches damals über die Ausübung der Fraisch veranstaltet wurde, fiel zu Gunsten Nürn­ bergs aus. Georg ll., Bischof von Bamberg, begehrte 1507 vom Rathe von Nürnberg, die Fraischpfänder wieder herauszugeben, die derselbe in Folge einer Mordthat von Fürth mitnehmen ließ, damit sie nach Herzogenaurach, wohin die fraischliche Obrigkeit zu Fürth gehöre, überantwortet werden mögen. In gleichem Jahre und 1508 fanden wieder Differenzen zwischen Nürnberg und dem Markgrafen wegen Abnahme von Fraischpfändern in Fürth statt."") Am 5. Januar 1508 kam der Bischof Lorenz von Bibra nach Nürnberg, wo Anton Tetzel im Namen der Stadt mit ihm wegen der Fraisch zu Fürth unterhandeln mußte, welche sich Bamberg angeeignet und Fraischpfänder genommen hatte."") In demselben Jahre zeigten die Bambergischen Amts­ leute an, daß sie in Fürth in Knoblauch's Wirthschaft einen

Dieb gefangen und nach Herzogenaurach gebracht haben, auch ihn nicht mehr herausgeben, da die fraischliche Obrigkeit nur ihrem Herrn zuständig sei. Kunz Faulhuber, domprobsteilicher Amtsverweser in Herzogenaurach, brach am Vorabend des Palm­ sonntags 1508 mit Bewaffneten in Fürth ein, ließ die Gesängniffe erbrechen und einen Gefangenen, der eines in Mannhof

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