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Vierte Periode (1544-1552).

graf weniger freundlich gegen Bamberg, welches die Deputirten, die in Ansbach Schutz gesucht hatten, einsperren ließ. Dagegen fiel der Amtmann von Cadolzburg in Fürth ein und schleppte den Bambergischen Amtmann Hans Holper und noch andere

Gerichtspersonen in das Gefängniß nach Cadolzburg. Bamberg klagte wegen Landessriedenbruch. Auf Beschluß des kaiserlichen Reichskammergerichts wurde der Domprobstei ihr gewaltsames Vorgehen nachdrücklich verwiesen und die beiderseitigen Ge­ fangenen mußten unentgeltlich entlassen werden.'") Dieses war der erste Proceß zwischen Ansbach und Bamberg. Er wurde von den Rechtsgelehrten als xroo688U8 wauciati poenali 1547 bezeichnet. — Im Jahre 1547 wiederholten sich dieselben Ge­ waltthaten, als einige Bamberger Unterthanen, die dem Kaiser in Bezug auf die Wittenbergische Expedition die Leistung von Kriegsfuhren verweigert hatten, deshalb eingesteckt worden waren. Bamberg wandte sich unmittelbar an den Kaiser und erhielt 1548 zwei aufeinanderfolgende Strafgebote gegen Brandenburg; 1548 wandte es sich noch an das Reichskammergericht. 1549 Christoph Wagner, früher dvmprobsteilicher Amtmann, war in Nürnberger Dienste als Syndikus getreten und sodann von den Bambergern gefangen genommen worden. Am 6. Februar 1549 schickte der Rath von Nürnberg G. Hübner nach Fürth zum domprobsteilichen Verwalter mit der Aufforderung, den Gefangenen aus der Haft zu entlassen. Derselbe entkam und begab sich unter markgräflichen Schutz.'") Am 2. Mai 1549 erließ der Kaiser ein ernstliches Schreiben zur vollen Einführung des Interims; auch die fränkischen Bi­ schöfe drangen darauf. Unter Interim verstand man die Unions­ formel, welche der Kaiser durch zwei katholische und einen lutherischen Theologen hatte ausarbeiten lassen, nach welcher bis zur völligen Beilegung aller Streitigkeiten durch eine Kirchen­ versammlung die lutherische Lehre und Gottesdienst sich richten sollten; 1548 war sie den Reichsständen vorgelegt worden. Im Nürnberger Gebiete war bereits eine annähernde Jnterimsagende eingeführt und mehrere Geistliche, welche sich nicht fügten, waren entlassen worden (es waren z. B. die Meßgewänder und die Elevation mit Klingel beibehalten worden). Schon wollte man nachgeben, als der Kaiser von anderen Ereignissen in Anspruch 1552 genommen wurde. Es folgte 1552 der Passauer Vertrag, der