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[[Datei:AGr. 37 00025.jpg|thumb|left|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 1]]
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[[Datei:AGr. 37 00026.jpg|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 2]]
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[[Datei:AGr. 37 00027.jpg|thumb|left|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 3]]
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[[Datei:AGr.3 37 00027.jpg|thumb|left|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 3]]
[[Datei:AGr. 37 00028.jpg|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 4]]
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[[Datei:AGr.3 37 00028.jpg|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 4]]
    
Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten. <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>
 
Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten. <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>
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[[Datei:AGr. 37 00029.jpg|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1]]
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[[Datei:AGr. 37 00033.jpg|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 5]]
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[[Datei:AGr.3 37 00033.jpg|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 5]]
 
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde -, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
 
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde -, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
  
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