Alexander Mayer
Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Ältestenrat''' besteht aus 12 Mitgliedern und behandelt "alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung". Seine Aufgaben und seine Zusammensetzung sind in der Geschäftsordnung des Stadtrates in § 14 geregelt. == Aufgaben == * Ehrungen und wichtige Angelegenheiten der Repräsentation, * Personalangelegenheiten des Oberbürgermeisters, der weiteren Bürgermeister, der berufsmäßigen und ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder sowie in Angelegenheite…“