Zonebattler
→Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Schon damals galt: Ist bei Eingehen der Ehe zwischen den Ehepartnern über das Güterrecht nichts vereinbart, so gilt der gesetzliche Güterstand. Zum 1. Januar 1937 waren im Güterrechtsregister Fürth lediglich 629 Ehepaare eingetragen, die nicht den gesetzlichen Güterstand wählten. Sie hatten sich explizit für eine Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft entschieden. Osterlammtafeln aus feinster Schokolade gab es bei Wölfel in der Hinde…