Stiefelknecht
→Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Grün ausgesprochen behagt, aber sollte Denkmal schutz bei Objekten „II. Klasse,, (es handelt sich ja nicht um Schloß Pommersfelden) so weit in das indi viduelle Gestaltungsrecht des Eigentümers eingrei fen, das ja schließlich meistens auch die Freude am Gestalten einschließt? Nun, jedenfalls, es ging dank des Durchhaltewiliens des Bauherren und der Inter vention „höchster Stellen“ der Stadt noch einmal gut ab und auch die ideelle U…