Friedrich Kitzinger
- Person
- Friedrich Kitzinger
- Namenszusatz
- Prof. Dr. jur.
- Vorname
- Friedrich
- Nachname
- Kitzinger
- Geschlecht
- männlich
- Abw. Namen
- Friederich
- Geburtsdatum
- 8. November 1872
- Geburtsort
- Fürth
- Todesdatum
- 15. Juli 1943
- Todesort
- Tel Aviv
- Beruf
- Strafrechtler, Universitätsprofessor
- Religion
- jüdisch
Prof. Dr. Friederich „Fritz“ Kitzinger (geb. 8. November 1872 in Fürth; gest. 15. Juli 1943 in Tel Aviv), Sohn des Bankiers Samuel Löw Kitzinger und dessen Ehefrau Ida, geb. Dinkelsbühler[1], war ein deutscher Strafrechtler, Strafprozessrechtler, Kriminologe und in dieser Eigenschaft Universitätsprofessor.[2][3]
Friedrich Kitzinger studierte Jura und promovierte zum Dr. iur.
Zwischen 1895 und 1898 absolvierte er sein Referendariat und habilitierte sich 1902 für Strafrecht und Strafprozessrecht in München. 1908 erhielt er den Professorentitel. Aber erst 1921 folgte die Ernennung zum planmäßigen außerordentlichen Professor der Universität München. Die Universität Halle berief ihn 1926 auf ein persönliches Ordinariat für Strafrecht, Strafprozessrecht und kriminalistische Hilfswissenschaften. 1931 erhielt er die Stelle eines planmäßigen Ordinarius.[3]
Aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde Kitzinger im September 1933 in den Ruhestand versetzt.[4] Er emigrierte nach England, behielt aber in Deutschland einen Wohnsitz in München bzw. Pöcking am Starnberger See. Im November 1938 wurde er verhaftet und in das KZ Dachau gebracht. Dort gestattete man ihm im März 1939 die Ausreise nach Palästina, nachdem sein Sohn die erforderlichen Papiere dafür vorlegen konnte.
Veröffentlichungen
- Zur Lehre von der Rechtswidrigkeit im Strafrecht (Von Rechtspractikant Dr. jur.) Friedrich Kitzinger, 1898
- Der ambulante Gerichtsstand der Presse - und die diesbezüglichen Aufgaben des Gesetzgebers, 1901
- Ort und Zeit der Handlung im Strafrecht: zugleich eine Betrachtung der Erscheinungsformen des Deliktes, Habilitationsschrift, 1902
- Die Internationale Kriminalistische Vereinigung - Betrachtungen über ihr Wesen und ihre bisherige Wirksamkeit, 1905
- Die Verhinderung strafbarer Handlungen durch Polizeigewalt. Grundzüge der Rechtspolizei und Beiträge zur Konstruktion des Strafrechts. 1. Auflage, 1913
- Das Reichsgesetz über die Presse, 1920
- Der Fall Fechenbach, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1924
- Die Stellung der Gesellschaft zum Verbrechen und zur Strafe, 1925
- Artikel 142 Satz 1. Die Freiheit der Wissenschaft und der Kunst, Sonderabdruck aus: Die Grundrechte und Grundpflichten der Reichsverfassung, 1929
- Übergesetzlicher Notstand und kein Ende, Sonderabdruck aus Heft 7 der Juristischen Wochenschrift von 1933
Sonstiges
Fanny Gräfin zu Reventlow stand 1911 und 1914 unter anderem im Briefwechsel mit den Eheleuten Friedel und Friedrich Kitzinger.[5]
Siehe auch
- Samuel Kitzinger
- Gabriel Kitzinger
- Kitzinger (Namensklärung)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Samuel war in zweiter Ehe mit Frieda (Friedel) Fanny, geb. Geiger verheiratet
- ↑ Angaben nach Geni zu Dr. Friedrich Kitzinger
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Angaben nach Catalogus Professorum Halensis zu Kitzinger, Friedrich
- ↑ de facto kam das einem Berufsverbot gleich
- ↑ siehe Friedrich Kitzinger;
In einem Brief an Friedrich Kitzinger im Herbst 1916 schilderte sie ihre Gefühle als ihr Sohn Ralf eingezogen wurde:
Jetzt ist er wieder bei der Kompagnie – lieber Freund, es wäre reizend von Ihnen, wenn Sie Weihnachten mit einer Kleinigkeit an ihn denken könnten, vielleicht auch etwas zu essen, wenn es mit anderen Sachen schwierig ist. Ich kann ihm von hier überhaupt nichts schicken. – Überhaupt, seit er draußen ist – ich kann Ihnen nicht sagen wie mir ist. Ich hätte mir selbst doch etwas mehr „Seelenstärke“ zugetraut. Aber ich bin einfach verzweifelt. Hoffen oder sich drein ergeben, ist ein reiner Unsinn, wenn man weiß, dass das Liebste auf der Welt in Gefahr ist und unerreichbar, und beides als chronischer Zustand. Probieren Sie nur einmal das von morgens bis abends zu wissen. Nachts träumt man wenigstens noch, dass es nicht wahr ist – aber man sollte weder darüber schreiben noch sprechen, denn wenn man den Mund auftut, fängt man eben an zu schreien.
(Franziska zu Reventlow an Friedrich Kitzinger aus Ascona. Herbst 1916. In: Franziska Gräfin zu Reventlow. Briefe 1890-1917. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1977, S. 580.)