Georg Müller jr.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
'''Georg Müller jr.''' (geb. [[25. Februar]] [[1859]] in [[Braunsbach]]) war ein Fürther Maurermeister und Architekt. Er war der Sohn von [[Wolfgang Müller]] und seiner Ehefrau Anna, geb. Rottner; er hatte einen älteren Bruder gleichen Vornamens, der ebenfalls im Maurergewerbe tätig war.<ref>Familienbogen Müller, Wolfgang; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref>
'''Georg Müller jr.''' (geb. [[25. Februar]] [[1859]] in [[Braunsbach]]) war ein Fürther Maurermeister und Architekt. Er war der Sohn von [[Wolfgang Müller]] und seiner Ehefrau Anna, geb. Rottner; er hatte einen älteren Bruder gleichen Vornamens, der ebenfalls im Maurergewerbe tätig war.<ref>Familienbogen Müller, Wolfgang; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref>
<br clear="all" />
<br clear="all" />
== Werke ==
== Werke<ref name="Werkeliste">In die Liste der Werke können durchaus Gebäude gehören, welche bislang seinem Bruder zugeordnet wurden; eine genaue Zuordnung bleibt weiteren Untersuchungen vorbehalten.</ref> ==
{{Werke Architekt}}
{{Werke Architekt}}
== Siehe auch ==
* [[Georg Müller]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />

Version vom 20. Januar 2020, 13:38 Uhr

Person
Georg Müller jr.
Vorname
Georg
Nachname
Müller
Geschlecht
männlich
Geburtsdatum
22. Februar 1859
Geburtsort
Braunsbach
Beruf
Maurermeister, Architekt
 semantisches Browsen   Sem. Browsen / Abfrage

Georg Müller jr. (geb. 25. Februar 1859 in Braunsbach) war ein Fürther Maurermeister und Architekt. Er war der Sohn von Wolfgang Müller und seiner Ehefrau Anna, geb. Rottner; er hatte einen älteren Bruder gleichen Vornamens, der ebenfalls im Maurergewerbe tätig war.[1]

Werke[2]

Vorlage:Werke Architekt

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Familienbogen Müller, Wolfgang; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
  2. In die Liste der Werke können durchaus Gebäude gehören, welche bislang seinem Bruder zugeordnet wurden; eine genaue Zuordnung bleibt weiteren Untersuchungen vorbehalten.