Königstraße 4: Unterschied zwischen den Versionen

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====Die Königstraße 4 als Badhaus<ref name ="Alt-Fürth">alle Angaben zu Königstraße 4 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940</ref>====
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===Die Königstraße 4 als Badhaus<ref name ="Alt-Fürth">alle Angaben zu Königstraße 4 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940</ref>===
 
* 1497 Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der ''Fürther Gemein Ordnung'' von [[1497]] heißt es: "''... und solcher trieb'' (der Schafe) ''soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ...''" <ref name ="Alt-Fürth"/>
 
* 1497 Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der ''Fürther Gemein Ordnung'' von [[1497]] heißt es: "''... und solcher trieb'' (der Schafe) ''soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ...''" <ref name ="Alt-Fürth"/>
 
* 1547 weist eine Notiz aus dem Gerichtsbuch auf die Existenz des Gebäudes hin: "''1547 verkaufte Gertraud Bucheler ihr Gütlein zu Fürth gegen dem Badhaus über'' (Rednitzstraße 2)<ref>Gottlieb Wunschel zitiert aus Gerichtsbuch von 1547 (Akt 1023 Rückseite 234); in der Urkunde vom [[23. Mai]] [[1576]] und in den Zinslehensreversen vom [[3. Januar]] [[1591]], [[19. November]] [[1595]] und [[19. Mai]] [[1611]] wird auch jeweils ''ein Gütlein am Gensberg hinter dem Badhaus'' genannt.</ref>.  
 
* 1547 weist eine Notiz aus dem Gerichtsbuch auf die Existenz des Gebäudes hin: "''1547 verkaufte Gertraud Bucheler ihr Gütlein zu Fürth gegen dem Badhaus über'' (Rednitzstraße 2)<ref>Gottlieb Wunschel zitiert aus Gerichtsbuch von 1547 (Akt 1023 Rückseite 234); in der Urkunde vom [[23. Mai]] [[1576]] und in den Zinslehensreversen vom [[3. Januar]] [[1591]], [[19. November]] [[1595]] und [[19. Mai]] [[1611]] wird auch jeweils ''ein Gütlein am Gensberg hinter dem Badhaus'' genannt.</ref>.  

Version vom 8. Mai 2020, 11:46 Uhr

Königstraße 2, rot markiert

Das Gebäude mit der Bezeichnung Königstraße 4 wurde bereits 1497 als Eigentum der Gemeinde Fürth aufgelistet. Im Vetterplan ist das Haus unter den "Alten Dompröpstischen Häusern" aufgeführt (Paul B) und trägt die Nummer 109. Ab 1792 wurde dem Haus die Nummer 22 zugeordnet, ab 1827 die Nummer 2, I. Bez., seit 1860 dann die Nummer 2 und seit 1890 schließlich die Nummer Königstraße 4.

Geschichte

Die Königstraße 4 als Badhaus[1]

  • 1497 Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der Fürther Gemein Ordnung von 1497 heißt es: "... und solcher trieb (der Schafe) soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ..." [1]
  • 1547 weist eine Notiz aus dem Gerichtsbuch auf die Existenz des Gebäudes hin: "1547 verkaufte Gertraud Bucheler ihr Gütlein zu Fürth gegen dem Badhaus über (Rednitzstraße 2)[2].
  • 1616 weist eine Notiz auf das Badhaus bey der Bruckhn, das ohne Gemeinrech ist[3]
  • 1691 Paulus Schue; die Badhäuser wurden zu jener Zeit teils für die Gesundheit, teils zum Vergnügen gehalten. An der Stelle Königstraße 4 scheint das Bad bis etwa 1700 in Betrieb gewesen zu sein. So heißt es: "Wegen deß allhießig der gemain gehörigen Badhauß ist einhellig beschlossen, daß selbiges auff offener Canzel feil gebotten und verkaufft werden solle."[4]
  • 1692 am 21. Oktober diesen Jahres wurde der Rücktritt des Paulus Schue von seinem Angebot genehmigt und die Abgabe des Gebäudes an Hanns Mädl beschlossen [5]

Die Königstraße 4 als Schmiede

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 alle Angaben zu Königstraße 4 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940
  2. Gottlieb Wunschel zitiert aus Gerichtsbuch von 1547 (Akt 1023 Rückseite 234); in der Urkunde vom 23. Mai 1576 und in den Zinslehensreversen vom 3. Januar 1591, 19. November 1595 und 19. Mai 1611 wird auch jeweils ein Gütlein am Gensberg hinter dem Badhaus genannt.
  3. Gottlieb Wunschel zitiert Akt 283 Seite 819 aus dem Jahr 1616
  4. vgl. Stadtakt XLI Rückseite a 99 vom 26. Dezember 1691; zitiert nach Gottlieb Wunschel
  5. siehe Stadtakt XLI Rückseite 104 vom 21. Oktober 1692, nach Gottlieb Wunschel