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===Reformation nach Nürnberger Formular=== | ===Reformation nach Nürnberger Formular=== | ||
Der Fürther Pfarrer Hofmann gerät in den Streit der Dreiherrschaft. Nürnberg verbietet ihm 1526, die vom Markgrafen auferlegte Streuer zu zahlen. Andernfalls muss er diese ''„eynem rath auch geben“''.<ref name="JH-107">Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 107</ref> Der finanziell klamme Markgraf Kasimir hatte beschlossen, dass Geistliche auch Steuern zahlen sollten. | Der Fürther Pfarrer Hofmann gerät in den Streit der Dreiherrschaft. Nürnberg verbietet ihm 1526, die vom Markgrafen auferlegte Streuer zu zahlen. Andernfalls muss er diese ''„eynem rath auch geben“''.<ref name="JH-107">Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 107</ref> Der finanziell klamme [[wikipedia:Kasimir (Brandenburg-Kulmbach)|Markgraf Kasimir]] hatte beschlossen, dass Geistliche auch Steuern zahlen sollten. | ||
Am 1. März 1527 erhält Hofmann vom Rat der Stadt Nürnberg eine Mitteilung, dass ''„man ime der marckgrefischen mandat halb unterricht thuen“'' will.<ref name="JH-107"/> Der Markgraf hatte nämlich eine neue Kirchenordnung verkünden lassen. Diese war so abgefasst, dass sie der Volksmeinung Rechnung trug, aber den benachbarten Bischöfen keine Gelegenheit der Einmischung bot. (Messe auf Latein; Epistel- und Evangelienlesung auf Deutsch; Abendmahlsform, wie es sich jeder zu verantworten traut; Beichte und Taufe wie bisher, genauso Fasttage – aber nicht mehr unter Androhung der Todsünde). Nürnberg war nicht besorgt wegen der neuen Lehre, sondern dass sich der Markgraf in ihre Kirchenhoheit einmischt. | Am 1. März 1527 erhält Hofmann vom Rat der Stadt Nürnberg eine Mitteilung, dass ''„man ime der marckgrefischen mandat halb unterricht thuen“'' will.<ref name="JH-107"/> Der Markgraf hatte nämlich eine neue Kirchenordnung verkünden lassen. Diese war so abgefasst, dass sie der Volksmeinung Rechnung trug, aber den benachbarten Bischöfen keine Gelegenheit der Einmischung bot. (Messe auf Latein; Epistel- und Evangelienlesung auf Deutsch; Abendmahlsform, wie es sich jeder zu verantworten traut; Beichte und Taufe wie bisher, genauso Fasttage – aber nicht mehr unter Androhung der Todsünde). Nürnberg war nicht besorgt wegen der neuen Lehre, sondern dass sich der Markgraf in ihre Kirchenhoheit einmischt. | ||
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1527 fällt in Fürth der Bamberger Bischof ein, nimmt den Kaplan Matthäus Nussberger gefangen und führt ihn ins Bamberger Oberamt nach Herzogenaurach.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108 (Hoffmanns datiert dieses Ereignis auf 1. Juni 1527; Fronmüller auf den 22. März, siehe [[Fronmüllerchronik]], S. 32)</ref> Pfarrer Hofmann und die Fürther Gemeinde beurteilen den gefangen genommenen Kaplan recht positiv<ref>[[Fronmüllerchronik]], S. 737 ff.</ref>, während der Rat der Stadt Nürnberg etwas zurückhaltender kund tut: „das solicher prediger“ sich nicht „geschicklich gehalten“ und vorher schon Kraftshof wegen ungebürlichen Benehmens hat verlassen müssen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108</ref> | 1527 fällt in Fürth der Bamberger Bischof ein, nimmt den Kaplan Matthäus Nussberger gefangen und führt ihn ins Bamberger Oberamt nach Herzogenaurach.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108 (Hoffmanns datiert dieses Ereignis auf 1. Juni 1527; Fronmüller auf den 22. März, siehe [[Fronmüllerchronik]], S. 32)</ref> Pfarrer Hofmann und die Fürther Gemeinde beurteilen den gefangen genommenen Kaplan recht positiv<ref>[[Fronmüllerchronik]], S. 737 ff.</ref>, während der Rat der Stadt Nürnberg etwas zurückhaltender kund tut: „das solicher prediger“ sich nicht „geschicklich gehalten“ und vorher schon Kraftshof wegen ungebürlichen Benehmens hat verlassen müssen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108</ref> | ||
Obwohl Nürnberg kaum auf den Fürther Amtmann Sparhelming gehört haben dürfte - dem schon zwei Predigten dieses gefangen genommenen Kaplans Nussberger gereicht hätten, um zu einem negativen Urteil zu kommen - wollte sich der Rat nicht in dieser untergeordneten Angelegenheit mit Bamberg anlegen. Nach jahrelanger bambergischer Haft widerruft Nussberger in einer „Urphede“ (= Urfehde ist der dem Gericht von Haftentlassenen geleistete Eid, sich nicht zu rächen und das Versprechen, ein bestimmtes Gebiet nicht mehr zu betreten) der lutherischen Lehre und kann als Bürgen für diese Urfehde den nürnbergischen Juristen Christof Scheuerlein benennen, der sich verpflichtet 200 fl. bei Nichteinhalten der Urfehde zu zahlen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 109 f.</ref><br /> | Obwohl Nürnberg kaum auf den Fürther Amtmann Sparhelming gehört haben dürfte - dem schon zwei Predigten dieses gefangen genommenen Kaplans Nussberger gereicht hätten, um zu einem negativen Urteil zu kommen - wollte sich der Rat nicht in dieser untergeordneten Angelegenheit mit Bamberg anlegen. Nach jahrelanger bambergischer Haft widerruft Nussberger in einer „Urphede“ (= Urfehde ist der dem Gericht von Haftentlassenen geleistete Eid, sich nicht zu rächen und das Versprechen, ein bestimmtes Gebiet nicht mehr zu betreten) der lutherischen Lehre und kann als Bürgen für diese Urfehde den nürnbergischen Juristen Christof Scheuerlein benennen, der sich verpflichtet 200 fl. bei Nichteinhalten der Urfehde zu zahlen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 109 f.</ref><br /> | ||
Pfarrer Johann Hofmann | Pfarrer Johann Hofmann scheint den Kaplan Nussberger ohne Einwilligung des Nürnberger Rates angenommen zu haben. Darum erhält er die Anweisung, dass künftig ein Kaplan vorher zu examinieren wäre. | ||
===Johann Hofmann und der bambergische Amtmann=== | ===Johann Hofmann und der bambergische Amtmann=== | ||
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===Markgräfliche Edelmetallkonfiszierung=== | ===Markgräfliche Edelmetallkonfiszierung=== | ||
Am 15. Januar [[1529]] erlässt Markgraf Georg von Ansbach, dass alle goldenen und silbernen Gefäße, Kelche und Monstranzen der Landpfarrkirchen nach Schwabach zu bringen sind, um sie dort zu verprägen und mit dem Geld die Schulden seines Bruders Casimir bezahlen zu lassen. Lediglich ein minderwertiger Kelch dürfe noch vor Ort verbleiben. Fürth, Poppenreuth, Burgfarnbach und Puschendorf beantworten diesen Bescheid abschlägig und berufen sich auf ihre Herrschaft (also Nürnberger Kirchenhoheit).<ref name="JH-9"/> | Am 15. Januar [[1529]] erlässt [[wikipedia:Georg (Brandenburg-Ansbach-Kulmbach)|Markgraf Georg]] von Ansbach, dass alle goldenen und silbernen Gefäße, Kelche und Monstranzen der Landpfarrkirchen nach Schwabach zu bringen sind, um sie dort zu verprägen und mit dem Geld die Schulden seines Bruders Casimir bezahlen zu lassen. Lediglich ein minderwertiger Kelch dürfe noch vor Ort verbleiben. Fürth, Poppenreuth, Burgfarnbach und Puschendorf beantworten diesen Bescheid abschlägig und berufen sich auf ihre Herrschaft (also Nürnberger Kirchenhoheit).<ref name="JH-9"/> | ||
In diesem Fall zogen Bamberg und Nürnberg an einem Strang. Es erging die Weisung, die Sakristei gut zu versperren, dass Ansbach diese Kleinodien nur mit Gewalt nehmen könne – was aber letztlich nicht geschah. <br /> Aus dem Jahr 1548 ist ein ''„inventarium des kirchenornats undt klinodien der kirche St. Michael in Fürth“'' erhalten. Neben zwei Monstranzen aus Messing, einem Kelch aus Zinn und vielen Messgewändern und Messbüchern werden genannt: ''„1 grosser silberner übergülter (= vergoldet) kelch sampt der paten (= Patene), 1 kleiner übergülter kelch sampt der paten, geordnet zue den krancken (also Hausabendmahlsgeschirr für Krankenbesuche), 1 grose silberne monstrantzen mit aller zugehörung, 4 kelch, alle vergult, mit ihren vergülten patenen“''.<ref name="JH-9"/> | In diesem Fall zogen Bamberg und Nürnberg an einem Strang. Es erging die Weisung, die Sakristei gut zu versperren, dass Ansbach diese Kleinodien nur mit Gewalt nehmen könne – was aber letztlich nicht geschah. <br /> Aus dem Jahr 1548 ist ein ''„inventarium des kirchenornats undt klinodien der kirche St. Michael in Fürth“'' erhalten. Neben zwei Monstranzen aus Messing, einem Kelch aus Zinn und vielen Messgewändern und Messbüchern werden genannt: ''„1 grosser silberner übergülter (= vergoldet) kelch sampt der paten (= Patene), 1 kleiner übergülter kelch sampt der paten, geordnet zue den krancken (also Hausabendmahlsgeschirr für Krankenbesuche), 1 grose silberne monstrantzen mit aller zugehörung, 4 kelch, alle vergult, mit ihren vergülten patenen“''.<ref name="JH-9"/> | ||
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==Bilder== | ==Bilder== | ||
{{Bilder dieser Person}} | {{Bilder dieser Person}} | ||
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|AMT=[[Pfarrer]] der Kirchengemeinde St. Michael Fürth|ZEIT= [[1525]] - [[1538]]? / [[1542]] / [[1544]] | |||
|VORGÄNGER= | |||
|NACHFOLGER= [[Michael Besler]] | |||
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[[Kategorie: Geistlicher]] | [[Kategorie: Geistlicher]] | ||
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