Diskussion:Volljuristin: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und das ist ein Volljurist - ist und bleibt ein Jurist. Die Details kann man ja gerne im Artikeltext näher | Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und das ist ein Volljurist - ist und bleibt ein Jurist. Die Details kann man ja gerne im Artikeltext näher behandeln. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 16:59, 22. Jan. 2021 (CET) | ||
Aktuelle Version vom 22. Januar 2021, 16:59 Uhr
Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und das ist ein Volljurist - ist und bleibt ein Jurist. Die Details kann man ja gerne im Artikeltext näher behandeln. --FürthWikiAdmin S (Diskussion) 16:59, 22. Jan. 2021 (CET)