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Drei '''Urkunden von Konrad dem Frommen''' ( | Drei '''Urkunden von Konrad dem Frommen''' ([[Konrad IV.]], geb. um 1220, gest. 1314), Burggraf von Nürnberg und Graf von Abenberg und Zollern sind für die Geschichte von Fürth sehr bedeutend. | ||
Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück. | Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück. | ||
Die wichtigste dieser Urkunden war die von 1314, in der festgelegt wurde | Die wichtigste dieser Urkunden war die von 1314, in der festgelegt wurde, dass die Abgaben nicht erhöht werden dürften. Auf dieses Recht pochten die Fürther bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]], danach konnten sie es nicht mehr geltend machen. | ||
Die Zollern hatten die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen. | Die Zollern hatten die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die [[Vogtei]] Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen. | ||
Der Bruder von Burggraf Konrad Burggraf Friedrich und in der Folgezeit weiterhin die Familie der Burggrafen, die nachmaligen [[ | Der Bruder von Burggraf Konrad Burggraf Friedrich und in der Folgezeit weiterhin die Familie der Burggrafen, die nachmaligen [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach| Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]], erkannten diese Rückschenkung niemals an. | ||
Daraus entstanden dann Streitigkeit über den Besitz Fürth. | Daraus entstanden dann Streitigkeit über den Besitz Fürth. | ||
==Siehe auch== | |||
* [[Konrad IV.]] | |||
[[Kategorie: Fürth Urkunden]] | [[Kategorie: Fürth Urkunden]] | ||