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Als im Herbst 1865 der älteste Sohn [[Johann Leonhard Weber]] zur [[wikipedia:Konskription|Konskription]] kam, fiel dem II. Rechtsrat [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]] auf, dass das Heimatrecht der Weber’schen Kinder auf Grundlage des Windsheimer Attestes rechtlich bedenklich geregelt war. Nach juristischer Prüfung, auch durch den I. Rechtsrat Sigmund von Haller, wurde festgestellt, dass sie nunmehr nicht der Windsheimer, sondern der Fürther Gemeinde angehörten. | Als im Herbst 1865 der älteste Sohn [[Johann Leonhard Weber]] zur [[wikipedia:Konskription|Konskription]] kam, fiel dem II. Rechtsrat [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]] auf, dass das Heimatrecht der Weber’schen Kinder auf Grundlage des Windsheimer Attestes rechtlich bedenklich geregelt war. Nach juristischer Prüfung, auch durch den I. Rechtsrat Sigmund von Haller, wurde festgestellt, dass sie nunmehr nicht der Windsheimer, sondern der Fürther Gemeinde angehörten. | ||
Mitte November 1866 beantragte Weber beim Stadtmagistrat ein Patent für ein Wandergewerbe in Mittelfranken. Er wollte sich als gelernter Schlosser während der Wintermonate einen Nebenerwerb durch Umherziehen mit Sägefeilen, Kessel- und Pfannenflicken sowie Hafenbinden (Flicken von Geschirr, Töpfen, Kübeln mit Draht) verschaffen. Die ersuchte Genehmigung wurde ihm am 4. Januar 1867 erteilt. Nach Ablauf von zwei Jahren bat er Anfang Dezember 1868 für die folgende Zeit um Abänderung des Patents, nunmehr beabsichtigte er nur noch das Sägefeilen durch Umherziehen zu betreiben, dafür aber neben Mittelfranken nun auch in der Oberpfalz und in Oberfranken. Die Erlaubnis wurde ihm fünf Tage später auf die Dauer eines Jahres erteilt. | Mitte November 1866 beantragte Weber beim Stadtmagistrat ein Patent für ein Wandergewerbe in Mittelfranken. Er wollte sich als gelernter Schlosser während der Wintermonate einen Nebenerwerb durch Umherziehen mit Sägefeilen, Kessel- und Pfannenflicken sowie Hafenbinden (Flicken von Geschirr, Töpfen, Kübeln mit Draht) verschaffen. Die ersuchte Genehmigung wurde ihm am 4. Januar 1867 erteilt. Nach Ablauf von zwei Jahren bat er Anfang Dezember 1868 für die folgende Zeit um Abänderung des Patents, nunmehr beabsichtigte er nur noch das Sägefeilen durch Umherziehen zu betreiben, dafür aber neben Mittelfranken nun auch in der Oberpfalz und in Oberfranken. Die Erlaubnis wurde ihm fünf Tage später auf die Dauer eines Jahres erteilt.<ref name="W-198"/> | ||
Georg Michael Weber verstarb als Witwer im Alter von 65 Jahren im [[Altes Krankenhaus|Hospital]].<ref name="KB-Bsttg"/> Seine Ehefrau war am 3. August 1880 gestorben. | Georg Michael Weber verstarb als Witwer im Alter von 65 Jahren im [[Altes Krankenhaus|Hospital]].<ref name="KB-Bsttg"/> Seine Ehefrau war am 3. August 1880 gestorben. | ||