Eduard Müller: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Januar 2024, 00:25 Uhr

Eduard Müller 3 BM 1925.jpg
Eduard Müller, 3. Bürgermeister
Person
Eduard Müller
Vorname
Eduard
Nachname
Müller
Geschlecht
männlich
Geburtsdatum
9. Mai 1867
Geburtsort
Schottenstein Oberfranken
Todesdatum
15. März 1931
Todesort
Berlin Tempelhof
Beruf
Jurist
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Eduard Müller (geb. 9. Mai 1867 in Schottenstein/Oberfranken; gest. 15. März 1931 in Berlin-Tempelhof) war der erste 3. Bürgermeister der Stadt Fürth.

1893 legte Müller die juristische Staatsprüfung ab, anschließend begann seine Tätigkeit als rechtskundiger Magistratsfunktionär und Amtsanwalt am 15. August 1901. Am 22. Februar 1906 folgte schließlich die Beförderung zum Ratsassessor und am 25. Februar 1910 wurde er zum rechtskundigen Magistratsrat berufen. Am 30. Juni 1919 wurde er schließlich zum 3. Bürgermeister ernannt. Das Amt hatte er bis zu seiner Ruhestandsversetzung am 1. Juli 1929 inne.

Vor dem 1. Weltkrieg hat sich Müller vor allem um die Themen der Lebensmittelversorgung der Fürther Bevölkerung gekümmert, hier insbesondere um die Verteilung von Mehl und Brot, sowie um die Fleisch-, Milch-, Kartoffel- und Gemüseversorgung. Er war während des 1. Weltkrieges Vorsitzender des Lebensmittelauschusses. In Würdigung seiner Verdienste erhielt er 1917 ein Ehrenhonorar von 4.000 Mark zugesprochen.

Seine Schwerpunkte nach dem 1. Weltkrieg lagen dann aber beim Führen folgender Ämter: Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Theater-, Wahl- und Wohnungsreferat. Neben seiner jahrelangen Tätigkeit als Gewerbe- und Kaufmannsrichter hatte er auch den Vorsitz des städtischen Mieteinigungsamtes inne. Weiter Themen in seinem Ressort waren: Eingemeindungen, Zwangsenteignungsverfahren und kirchliche Angelegenheiten.

Am 1. Juli 1929 ging Eduard Müller mit 63 Jahren in den Ruhestand. Nur zwei Jahre später verstarb Müller am 15. März 1931 in Berlin. Seine Stelle als 3. Bürgermeister wurde erst wieder 1933 nachbesetzt.

Literatur

Siehe auch


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