Gründlach: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen.
Die Gründlach entspringt bei Heroldsberg und fließt mit einer Lauflänge von ca. 20 km nach Westen der Regnitz zu. Nahe der Ortschaft Kleingründlach erreicht sie nach Kreuzung des Frankenschnellwegs (BAB A 73) Fürther Gebiet. Westlich des Frankenschnellwegs bildet auf über 500 m die Bachmitte die Stadtgrenze, ca. 250 m Strecke zu Nürnberg, im Anschluss ca. 280 m zu Erlangen.


Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen war die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Dazu wurde im Januar 2017 ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29 - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_01_17.pdf siehe Internetportal der Stadt Fürth]</ref> Die GründlachÜV vom 14. Juni 2017 ist mit Veröffentlichung im Fürther Amtsblatt in Kraft getreten.
Für die Gründlach war bisher ein Überschwemmungsgebiet im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert. Da Regionalpläne keine Hochwasserschutz-Vorranggebiete mehr ausweisen war die Sicherung des Überschwemmungsgebiets mit Rechtsverordnung festzusetzen. Dazu wurde im Januar 2017 ein Verfahren zur Festsetzung der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach (GründlachÜV) eingeleitet.<ref>Fürther Amtsblatt Nr. 1/2017 vom 18. Januar 2017, S. 28/29</ref> Die GründlachÜV vom 14. Juni 2017 ist mit Veröffentlichung im Fürther Amtsblatt in Kraft getreten.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
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