Seite:Kuntermann 1968.pdf/56: Unterschied zwischen den Versionen

→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Schwerbeschädigte zahlten 1,-- DM. Zunächst gab es keine Dauerkarten, wohl aber Zehner-Karten mit 20% Ermäßigung. Für Langhaarige bestand Bademützenpflicht. Badeschluss täglich 22 Uhr, sonntags 13 Uhr. Samstag, 26. Oktober 1968 In einem Leserbrief an die FN verwahrte man sich gegen die Verunglimpfung des Begriffs "Flüchtling", so wie er in der Bürgerversammlung Tage vorher benutzt wurde. Ein echter Flüchtling sei, wer nur mit einer Han…
(→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Schwerbeschädigte zahlten 1,-- DM. Zunächst gab es keine Dauerkarten, wohl aber Zehner-Karten mit 20% Ermäßigung. Für Langhaarige bestand Bademützenpflicht. Badeschluss täglich 22 Uhr, sonntags 13 Uhr. Samstag, 26. Oktober 1968 In einem Leserbrief an die FN verwahrte man sich gegen die Verunglimpfung des Begriffs "Flüchtling", so wie er in der Bürgerversammlung Tage vorher benutzt wurde. Ein echter Flüchtling sei, wer nur mit einer Han…)
 
(kein Unterschied)
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