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(→Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Für die in der Stadt Fürth und im Landkreis angemeldeten Kraftfahrzeuge galt seit 1. Januar 1972 die Regelung, dass jedes Fahrzeug „ausreichendes Verbandmaterial“ mit sich führen muss. Eine „genormte“ Autoapotheke gab es zwar noch nicht, wohl aber einheitlich große Warndreiecke. Die Fürther Polizei hob eine „Gang“ von 13 Jugendlichen aus. Die elf Fürther und zwei ausländische Burschen im Alter von 13 bis 17 Jahren brachten es auf insge…) |
(kein Unterschied)
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