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* Der Bierbrauer Hanß Hülß kaufte mit 10 Gulden von der "vom Kayserlichen Landgericht ihm dictirten Thurnstraffe" ab.<ref>''"Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]"'', 1785, S. 73 - [https://books.google.de/books?id=8CVLAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref>
* Der Bierbrauer Hanß Promeß Weiß wurde zu 25 Gulden Strafe verurteilt, "wegen seines erwiesenen Hochmuths, Schändens und Schmähens."<ref>''"Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]"'', 1785, S. 73 - [https://books.google.de/books?id=8CVLAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref>
==Einzelnachweise==
<references />

Aktuelle Version vom 21. Januar 2025, 18:36 Uhr

Personen

  • Der Bierbrauer Hanß Hülß kaufte mit 10 Gulden von der "vom Kayserlichen Landgericht ihm dictirten Thurnstraffe" ab.[1]
  • Der Bierbrauer Hanß Promeß Weiß wurde zu 25 Gulden Strafe verurteilt, "wegen seines erwiesenen Hochmuths, Schändens und Schmähens."[2]

Einzelnachweise

  1. "Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]", 1785, S. 73 - online-Digitalisat
  2. "Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]", 1785, S. 73 - online-Digitalisat