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Der Schulmeister Hans Pfaier berichtete an den Domprobsteiverwalter, daß ihm mit Hilfe des Pfarrers der Bacculus abgenommen und dem Nürnberger Lehrer übergeben wurde.  
Der Schulmeister Hans Pfaier berichtete an den Domprobsteiverwalter, daß ihm mit Hilfe des Pfarrers der Bacculus abgenommen und dem Nürnberger Lehrer übergeben wurde.  


Die Einwohner von Fürth wurden {{Datum|1577}} vom Domprobsteiamt ((fnFC|154}} mehrmals ernstlich aufgefordert, die Türkensteuer zu erlegen. Sie wandten sich sodann wieder an den Markgrafen,  
Die Einwohner von Fürth wurden {{Datum|1577}} vom Domprobsteiamt {{fnFC|154}} mehrmals ernstlich aufgefordert, die Türkensteuer zu erlegen. Sie wandten sich sodann wieder an den Markgrafen,  


''Fronmüller, Chronik von Fürth.''    4
''Fronmüller, Chronik von Fürth.''    4

Aktuelle Version vom 22. Januar 2025, 17:21 Uhr

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Vierte Periode (1571 — 1578). 49

Reifsteck" wird angenommen. Das Reichskammergericht schickte jedoch die Supplik als nicht annehmbar zurück. Sodann Mit­theilung des Vorganges an die Konsulenten. Hiemit schließen die Akten.

Die Streitigkeiten zwischen beiden Parteien sollten nicht auf­hören. Am 17. Juli 1571 wurde das Mandat des Bischofs von Bamberg, die geschenkten Handwerker betreffend, auf Befehl des Rathes von Nürnberg von den Kirchenthüren durch den Püttel abgerissen. Den Nürnbergern wurden dagegen ebenfalls Man­date abgerissen.151) Der Pfarrer von Fürth zeigte beim Rathe von Nürnberg an, daß die markgräflichen Visitatores den Pfarr­herren zu Fürth, Farrnbach und Buschendorf geschrieben, bei ihnen visitiren zu wollen. Der Nath ließ ihnen dies durch einen Syndikus verbieten.152) — Aus dieser Zeit stammen die ersten Gemeinderechnungen, welche unter den reponirten Akten der Fürther Gemeinde aufbewahrt werden. Sie sind sehr kurz und einfach und beziehen sich vorzüglich auf Erhaltung des Hirten und Baders. Wie daraus ersichtlich ist, so wurde be­sondere Sorgfalt auf die gehörige Instandhaltung eines öffent­lichen (warmen) Bades verwendet.

Im Jahre 1573 den 15. April wurde vom Kaiser Maximilian II. dem Domprobst von Bamberg, Michael von Lichten­stein, das Privilegium bestätigt, „im Flecken und Amt Fürth Juden halten zu dürfen." Den Juden wurde damals der Ver­kauf auf freien und offenen Jahrmessen gestattet. Hatten sie jedoch gestohlenes Gut eingetauscht oder verkauft, so waren sie verpflichtet, dasselbe ohne irgend eine Entschädigung heraus­ zugeben.153)

Die Nürnberger Unterthanen zu Fürth beschwerten sich 1575 gegen den bambergischen Amtmann daselbst, daß sie die Brücke, über welche die Landstraße führe (die untere oder Bad­brücke) bauen helfen sollten, da ihnen der Holzkauf aus der Haardt „abgeschnitten und genommen" worden sei.

Der Schulmeister Hans Pfaier berichtete an den Domprobsteiverwalter, daß ihm mit Hilfe des Pfarrers der Bacculus abgenommen und dem Nürnberger Lehrer übergeben wurde.

Die Einwohner von Fürth wurden 1577 vom Domprobsteiamt 154) mehrmals ernstlich aufgefordert, die Türkensteuer zu erlegen. Sie wandten sich sodann wieder an den Markgrafen,

Fronmüller, Chronik von Fürth. 4