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Vierte Periode (1587—1593).
walten hat, auch keine Besoldung hat von denen von Nürnberg wie der Nürnbergische hat, bei 64 Gulden. Sondern der Thum­probst besoldet denselben. — Fürth hat drey Nürnbergische Hauptleute über die Nürnbergischen Unterthanen und einen Schützen. Hat einen Merkischen Glaitsmann darin wohnhaft
und hat die fraischhendel wegen, der Margraffen zu Anspach zu verwalten, aber Nürnberger und Thumprobstische. — Hat der Thumprobst zu Bamberg einen Amptmann darin wonend, welt­licher Sachen, sein Einkommens in dem Ampt Fürth, das Ehgericht alle viertel Jahre, mit etzlichen Schöppen zu versehen.
Bewart auch das Gottshaußs gesammtes Kirchengelt, und des Gottshaus Einkommens. — Hat das Gottshaus vier Gottshaus­pfleger, zwei Nürnbergische, zwei Thumprobstische; bleibt einer im Amt vier Jahr lang. — Hat die Gemain vier Bürger­ meister, sonsten Dorffürer, zween sein thumprobstisch. — Ist der Markgraf zu Anspach generaliter Schutzherr über Alle und Alles das thumprobstisch ist. Wenn Verwalter und Amtmann,
beede thumprobstisch, einem Thumprobstischen zu wenig oder zu viel begehren zu thun, klagen sie bey dem Merkischen Glaits­mann und rufen den Schuz an, so wird ihnen geholfen." — Eine Kupferplatte mit dem Brustbild des Pfarrers Hitzler be­findet sich in magistratischer Verwahrung.


walten hat, auch keine Besoldung hat von denen von Nürnberg
{{Datum|1589}} Die Streitigkeiten zwischen Bamberg und Ansbach gingen ohne Unterlaß fort. Im Jahre 1589 fanden neue Verhaftungen von domprobsteilichen Beamten in Fürth durch die Markgräf­lichen Statt.{{fnFC|163}} Dann folgten die Klagen der Fürther Ge­meindevorsteher bei dem Markgrafen über das sogenannte hohe
wie der Nürnbergische hat, bei 64 Gulden. Sondern der Thum­
Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen er­ heben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden, von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto ein, welches aber meistens nicht respektirt wurde.{{fnFC|164}} Bamberg selbst klagte bei dem Reichskammergericht und erhielt einen günstigen Bescheid {{Datum|1590}}, der jedoch vom Markgrafen nicht beachtet wurde.{{fnFC|165}} — In gleichem Jahre schlug der Blitz am {{Datum|25. Mai|1590}} in den Thurm der St. Michaelskirche ein; der domprobsteiliche Schreiber Mader löschte mit sechs seiner Unterthanen.{{fnFC|166}} Der Thurmknopf fiel hiebei ab. —
probst besoldet denselben. — Fürth hat drey Nürnbergische
 
Hauptleute über die Nürnbergischen Unterthanen und einen
{{Datum|1593}}  In Bezug auf die Behandlung
Schützen. Hat einen Merkischen Glaitsmann darin wohnhaft
und hat die fraischhendel wegen, der Margraffen zu Anspach zu
verwalten, aber Nürnberger und Thumprobstische. — Hat der
Thumprobst zu Bamberg einen Amptmann darin wonend, welt­
licher Sachen, sein Einkommens in dem Ampt Fürth, das Ehgericht alle viertel Jahre, mit etzlichen Schöppen zu versehen.
Bewart auch das Gottshaußs gesammtes Kirchengelt, und des
Gottshaus Einkommens. — Hat das Gottshaus vier Gottshaus­
pfleger, zwei Nürnbergische, zwei Thumprobstische; bleibt einer
im Amt vier Jahr lang. — Hat die Gemain vier Bürger­
meister, sonsten Dorffürer, zween sein thumprobstisch. — Ist der
Markgraf zu Anspach generaliter Schutzherr über Alle und
Alles das thumprobstisch ist. Wenn Verwalter und Amtmann,
beede thumprobstisch, einem Thumprobstischen zu wenig oder zu
viel begehren zu thun, klagen sie bey dem Merkischen Glaits­
mann und rufen den Schuz an, so wird ihnen geholfen." —
Eine Kupferplatte mit dem Brustbild des Pfarrers Hitzler be­
findet sich in magistratischer Verwahrung.
1589
Die Streitigkeiten zwischen Bamberg und Ansbach gingen
ohne Unterlaß fort. Im Jahre 1589 fanden neue Verhaftungen
von domprobsteilichen Beamten in Fürth durch die Markgräf­
lichen Statt."') Dann folgten die Klagen der Fürther Ge­
meindevorsteher bei dem Markgrafen über das sogenannte hohe
Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen er­
heben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden,
von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden
und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden
mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto
ein, welches aber meistens nicht respektirt wurdet") Bamberg
selbst klagte bei dem Reichskammergericht und erhielt einen gün1590 stigen Bescheid 1590, der jedoch vom Markgrafen nicht beachtet
wurde."') — In gleichem Jahre schlug der Blitz am 25. Mai
in den Thurm der St. Michaelskirche ein; der domprobsteiliche
Schreiber Mader löschte mit sechs seiner Unterthanen."') Der
1593 Thurmknopf fiel hiebei ab. — In Bezug auf die Behandlung

Aktuelle Version vom 3. Februar 2025, 21:12 Uhr

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52 Vierte Periode (1587—1593).

walten hat, auch keine Besoldung hat von denen von Nürnberg wie der Nürnbergische hat, bei 64 Gulden. Sondern der Thum­probst besoldet denselben. — Fürth hat drey Nürnbergische Hauptleute über die Nürnbergischen Unterthanen und einen Schützen. Hat einen Merkischen Glaitsmann darin wohnhaft und hat die fraischhendel wegen, der Margraffen zu Anspach zu verwalten, aber Nürnberger und Thumprobstische. — Hat der Thumprobst zu Bamberg einen Amptmann darin wonend, welt­licher Sachen, sein Einkommens in dem Ampt Fürth, das Ehgericht alle viertel Jahre, mit etzlichen Schöppen zu versehen. Bewart auch das Gottshaußs gesammtes Kirchengelt, und des Gottshaus Einkommens. — Hat das Gottshaus vier Gottshaus­pfleger, zwei Nürnbergische, zwei Thumprobstische; bleibt einer im Amt vier Jahr lang. — Hat die Gemain vier Bürger­ meister, sonsten Dorffürer, zween sein thumprobstisch. — Ist der Markgraf zu Anspach generaliter Schutzherr über Alle und Alles das thumprobstisch ist. Wenn Verwalter und Amtmann, beede thumprobstisch, einem Thumprobstischen zu wenig oder zu viel begehren zu thun, klagen sie bey dem Merkischen Glaits­mann und rufen den Schuz an, so wird ihnen geholfen." — Eine Kupferplatte mit dem Brustbild des Pfarrers Hitzler be­findet sich in magistratischer Verwahrung.

1589 Die Streitigkeiten zwischen Bamberg und Ansbach gingen ohne Unterlaß fort. Im Jahre 1589 fanden neue Verhaftungen von domprobsteilichen Beamten in Fürth durch die Markgräf­lichen Statt.163) Dann folgten die Klagen der Fürther Ge­meindevorsteher bei dem Markgrafen über das sogenannte hohe Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen er­ heben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden, von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto ein, welches aber meistens nicht respektirt wurde.164) Bamberg selbst klagte bei dem Reichskammergericht und erhielt einen günstigen Bescheid 1590, der jedoch vom Markgrafen nicht beachtet wurde.165) — In gleichem Jahre schlug der Blitz am 25. Mai in den Thurm der St. Michaelskirche ein; der domprobsteiliche Schreiber Mader löschte mit sechs seiner Unterthanen.166) Der Thurmknopf fiel hiebei ab. —

1593 In Bezug auf die Behandlung