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genaueste Kenntnis von Fürth, und zu viel | genaueste Kenntnis von Fürth, und zu viel | ||
Redlichkeit, als daß er mir eine | Redlichkeit, als daß er mir eine Unwahr- | ||
heit hätte schreiben sollen. Jeder Haußbe- | |||
sitzer | sitzer nimmt Theil an der Anspachischen | ||
nimmt Theil an der Anspachischen | Feuer - Assecuranz, und bestreitet blos auf | ||
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*) Um dieser zu verstehen, muß man wissen, daß | |||
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Fürth anfänglich aus Bauerhöfen bestand. Als | Fürth anfänglich aus Bauerhöfen bestand. Als | ||
sich aber mehrere | sich aber mehrere anbauten, konnte man, auch | ||
des Gemeinwaldes wegen, aus dem jeder Bauer | |||
hof 4 Klafter Holz bekam, nicht mehr alles für | |||
ganze | ganze Höfe gelten lassen. Daher kamen halbe | ||
und Viertelhöfe auf, von denen jene nur | und Viertelhöfe auf, von denen jene nur 2 | ||
und diese | und diese 1 Klafter Holz bekommen. Verkauft | ||
nun einer die | nun einer die Hälfte von seinem Hof, so be- | ||
zahlt zwar der | zahlt zwar der verkaufte halbe Theil die Hälfte | ||
der Abgaben, aber das Stammhauß bleibt ein | der Abgaben, aber das Stammhauß bleibt ein | ||
Hof, und das Gekaufte wird ein | Hof, und das Gekaufte wird ein Halbhof genannt u. s. w. | ||
Aktuelle Version vom 22. Februar 2025, 11:36 Uhr
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Man zahlt hier nur 800 Häußer. Dies ist die neueste Angabe, die ich von sicherer Hand habe. Als ich das letztemal zu Fürth war, schränkte man diese Zahl nur auf 600 Häußer mit 800 Viertelhof *) ein. Allein ich habe keine Ursache, jene Angabe zu bezweifeln. Mein Korrespondent hat die genaueste Kenntnis von Fürth, und zu viel Redlichkeit, als daß er mir eine Unwahr- heit hätte schreiben sollen. Jeder Haußbe- sitzer nimmt Theil an der Anspachischen Feuer - Assecuranz, und bestreitet blos auf A 3 Anspa-
- ) Um dieser zu verstehen, muß man wissen, daß
Fürth anfänglich aus Bauerhöfen bestand. Als sich aber mehrere anbauten, konnte man, auch des Gemeinwaldes wegen, aus dem jeder Bauer hof 4 Klafter Holz bekam, nicht mehr alles für ganze Höfe gelten lassen. Daher kamen halbe und Viertelhöfe auf, von denen jene nur 2 und diese 1 Klafter Holz bekommen. Verkauft nun einer die Hälfte von seinem Hof, so be- zahlt zwar der verkaufte halbe Theil die Hälfte der Abgaben, aber das Stammhauß bleibt ein Hof, und das Gekaufte wird ein Halbhof genannt u. s. w.