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Jeder darf arbeiten, was er nur will, und | Jeder darf arbeiten, was er nur will, und | ||
kann bald auf diese, bald | kann bald auf diese, bald auf eine andere | ||
Art sein Fortkommen finden. Gelingt ihm | Art sein Fortkommen finden. Gelingt ihm | ||
sein erstes Unternehmen nicht, so versucht | |||
er sein Glück mit einem andern; kann er | er sein Glück mit einem andern; kann er | ||
auf seinem Handwerk nicht | auf seinem Handwerk nicht fortkommen, so | ||
legt er sich mit mehr Fortgang auf die | legt er sich mit mehr Fortgang auf die | ||
Handelschaft. Es ist hier keine neue Er | Handelschaft. Es ist hier keine neue Er- | ||
scheinung, wenn verunglückte Handwerker, | scheinung, wenn verunglückte Handwerker, | ||
Künstler — den Kleinhandel | Künstler — den Kleinhandel anfangen, und | ||
sich bald zu reichen und großen Kaufleuten | sich bald zu reichen und großen Kaufleuten | ||
empor schwingen. Die ausserordentlich geringen | empor schwingen. Die ausserordentlich geringen | ||
Abgaben, die jedes Gewerbe hier zu leisten hat, | Abgaben, die jedes Gewerbe hier zu leisten hat, | ||
verbunden mit dem Genuß vieler und großer | verbunden mit dem Genuß vieler und großer | ||
Freyheiten, begünstigen hier jede Nahrungs- | |||
art so sehr, daß der Einwohner, der sein | art so sehr, daß der Einwohner, der sein | ||
Fortkommen nicht findet, sich nur selbst an | Fortkommen nicht findet, sich nur selbst an- | ||
zuklagen hat. | |||
Wer einen Viertelhof hat, bezahlt für | Wer einen Viertelhof hat, bezahlt für | ||
diesen, zu welcher Herrschaft er auch ge | diesen, zu welcher Herrschaft er auch ge- | ||
höre, nicht mehr als 4 Gulden fränk. an | höre, nicht mehr als 4 Gulden fränk. an | ||
die Gemeine. Diese | die Gemeine. Diese erhält allein dadurch | ||
schon ein Einkommen von mehr als 3000 fl., | schon ein Einkommen von mehr als 3000 fl., | ||
womit sie nach Belieben öffentliche Gebäude | womit sie nach Belieben öffentliche Gebäude | ||
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Aktuelle Version vom 22. Februar 2025, 11:56 Uhr
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Jeder darf arbeiten, was er nur will, und kann bald auf diese, bald auf eine andere Art sein Fortkommen finden. Gelingt ihm sein erstes Unternehmen nicht, so versucht er sein Glück mit einem andern; kann er auf seinem Handwerk nicht fortkommen, so legt er sich mit mehr Fortgang auf die Handelschaft. Es ist hier keine neue Er- scheinung, wenn verunglückte Handwerker, Künstler — den Kleinhandel anfangen, und sich bald zu reichen und großen Kaufleuten empor schwingen. Die ausserordentlich geringen Abgaben, die jedes Gewerbe hier zu leisten hat, verbunden mit dem Genuß vieler und großer Freyheiten, begünstigen hier jede Nahrungs- art so sehr, daß der Einwohner, der sein Fortkommen nicht findet, sich nur selbst an- zuklagen hat.
Wer einen Viertelhof hat, bezahlt für diesen, zu welcher Herrschaft er auch ge- höre, nicht mehr als 4 Gulden fränk. an die Gemeine. Diese erhält allein dadurch schon ein Einkommen von mehr als 3000 fl., womit sie nach Belieben öffentliche Gebäude er-