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dafür jährlich nur 2 Gulden 24 Kr. fränk. | |||
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z. B. sind frey von Enrollement, er selbst ist es | |||
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Aktuelle Version vom 22. Februar 2025, 12:06 Uhr
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errichtet oder ausbessert, Pflaster, Brücken, Wege und Stege in gutem Stand erhält, u. s. w. Wer ein Hauß besitzet, entrichtet dafür jährlich nur 2 Gulden 24 Kr. fränk. es ist dann gleichviel , ob dasselbe ein oder mehrere tausend Gulden gekostet hat. Die Anspachischen Haußbesitzer zahlen noch überdies jährlich ins Oberamt Kadolzburg 1 Gulden 30 Kr. Erbzins, und die Beständner 12 und einen halben Kr. Fastnachts - Henne, nebst den Gemeindeabgaben, die höchstens in 36 bis 45 Kr. bestehen.
Das sind die wenigen öffentlichen Ab- gaben, die jeder Fürther zu bestreiten hat, und für die ihm eine Menge Freyheiten und Vortheile zu Theil wird. Seine Kinder z. B. sind frey von Enrollement, er selbst ist es von jeder Art vom Umgeld und Steuer, von Frohn und Einquartierungen. Als Professio- nist arbeitet er blos nach Willkühr, oder wie er und seine Mitmeister, ohne alles Zuthun der Obrigkeit, es unter sich ausge- macht haben. Der Mülle z. E . mahlet,
A 5 was