101.306
Bearbeitungen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 63: | Zeile 63: | ||
In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten [[Christoph Maier|Maier]] hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''". | In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten [[Christoph Maier|Maier]] hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''". | ||
[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms | [[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms Juli 2013]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | ||
Am [[13. Juli]] [[2013]] stellte [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition mit dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein ''[[Wir sind Fürth]] e. V.'' unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref> | Am [[13. Juli]] [[2013]] stellte [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition mit dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein ''[[Wir sind Fürth]] e. V.'' unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref> | ||