Marienstraße 21: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gebäude errichtete der Zimmermeister Konrad Weber nach eigenem Plan, er verkaufte es an den Gürtlermeister Georg Andreas Roth.<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 268/269</ref>
Das Gebäude errichtete der Zimmermeister Konrad Weber nach eigenem Plan, er verkaufte es an den Gürtlermeister Georg Andreas Roth.<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 268/269</ref>
Im Anwesen Marienstraße 21 befand sich nach 1900 eine Metallschlägerei Kübler im Hofgebäude. Im Jahre 1911 wurde ein Antrag auf einen neuen Federhammer System Walter ans Bauamt gestellt.  Eine Erweiterung eine Hammeranlage 1921 scheiterte fast an Einsprüchen der Nachbarn wegen Lärm und Vibrationen. Nur eine Bittschrift der 23 Arbeiter an die Stadtverwaltung verhalf zur Genehmigung, aber es mussten besondere Schwingungsdämpfer in das Fundament des Hammers eingebaut werden. <ref>In:  [[Fürther Geschichtsblätter]] Nr. 2/08 Seite 61 </ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 25. Juli 2025, 22:35 Uhr

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Gebäude
Marienstraße 21
Straße / Hausnummer
Marienstraße 21
Postleitzahl
90762
Objekt
Mietshaus
Baujahr
1871
Denkmalstatus besteht
Ja
Akten-Nr.
D-5-63-000-1721 (1)
Quellangaben
BLfD - Denkmalliste Fürth
Ehemals (abgerissen)
Nein
Baustil
Klassizismus
Bauherr
Konrad Weber
Architekt
Konrad Weber
Geo-Daten
49° 28' 23.26" N
10° 59' 9.33" E
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Dreigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, Konsoltraufgesims und Rosettenfries an der Traufe, spätklassizistisch, von Konrad Weber, 1871-73; bauliche Gruppe mit Marienstraße 19/23/25.

Das Gebäude errichtete der Zimmermeister Konrad Weber nach eigenem Plan, er verkaufte es an den Gürtlermeister Georg Andreas Roth.[1]

Im Anwesen Marienstraße 21 befand sich nach 1900 eine Metallschlägerei Kübler im Hofgebäude. Im Jahre 1911 wurde ein Antrag auf einen neuen Federhammer System Walter ans Bauamt gestellt. Eine Erweiterung eine Hammeranlage 1921 scheiterte fast an Einsprüchen der Nachbarn wegen Lärm und Vibrationen. Nur eine Bittschrift der 23 Arbeiter an die Stadtverwaltung verhalf zur Genehmigung, aber es mussten besondere Schwingungsdämpfer in das Fundament des Hammers eingebaut werden. [2]

Einzelnachweise

  1. nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 268/269
  2. In: Fürther Geschichtsblätter Nr. 2/08 Seite 61


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