Heidi Lau: Unterschied zwischen den Versionen

(→‎Lokalberichterstattung: FN-Bericht vom 26.07.2025 erg.)
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Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Post aus dem Dezember 2024 Frau Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl über 5.000 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging in Berufung - ein abschließendes Urteil stand bis Februar 2025 aus. Auf Nachfrage der Fürther Nachrichten bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Frau Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)</ref> Am 8. Februar wies das Amtsgericht den Einspruch Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnete also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung. In: Fürther Nachrichten vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.
Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Post aus dem Dezember 2024 Frau Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl über 5.000 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging in Berufung - ein abschließendes Urteil stand bis Februar 2025 aus. Auf Nachfrage der Fürther Nachrichten bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Frau Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)</ref> Am 8. Februar wies das Amtsgericht den Einspruch Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnete also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung. In: Fürther Nachrichten vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.


In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 110 Tagessätze á 60 Euro auf 90 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt. Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.<ref>Claudia Ziob: Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2025</ref>
In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 110 Tagessätze á 60 Euro auf 90 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt. Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als straf mildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.<ref>Claudia Ziob: Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2025</ref>


== Lokalberichterstattung ==
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